Erstmaliges Verfahren in Österreich: Frau nach Missachtung der Quarantäne verurteilt, aber von grob fahrlässiger Tötung freigesprochen.
Im Mittelpunkt eines gerichtlichen Verfahrens, das in Österreich als erstes in seiner Art gesehen wird, stand eine 53-jährige Kärntnerin. Sie wurde angeklagt, durch Missachtung der Corona-Quarantäne im Dezember 2021 ihren 69-jährigen, an Krebs leidenden Nachbarn angesteckt und somit seinen Tod verursacht zu haben.
Freispruch von grob fahrlässiger Tötung
Eine direkte Verbindung zwischen der CoV-Infektion und dem Tod des Mannes wurde überprüft. Das Gericht verurteilte die Kärntnerin wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten zu einer bedingten Haftstrafe von drei Monaten. In Bezug auf die Anklage der grob fahrlässigen Tötung sprach das Gericht jedoch einen Freispruch aus.
Auch der Sohn, der nie getestet wurde, aber ebenfalls infiziert gewesen sein könnte und den Nachbarn getroffen hat, könnte diesen angesteckt und dieselbe Virus-DNA gehabt haben.
Richter Dietmar Wassertheurer
Behauptungen der Angeklagten
Die Angeklagte stritt ab, an Corona erkrankt zu sein, und behauptete, unter Bronchitis gelitten zu haben, ohne jemals einen PCR-Test durchgeführt zu haben. Ihr Hausarzt gab an, nach einem positiven Antigentest einen PCR-Abstrich genommen und eingeschickt zu haben. Die Frau soll auf die telefonische Information über ihre Absonderung durch eine Mitarbeiterin der zuständigen Bezirkshauptmannschaft vehement reagiert haben.
Beweise, Anklage und Berufung
Neben Zeugenaussagen wurden zur Beweislage zwei Gutachten herangezogen. Eines der Gerichtsmedizin stellte fest, dass der Krebspatient an einer covidbedingten Lungenentzündung verstorben war. Das virologische Gutachten ergab, dass die Virusgenome der Angeklagten und des Verstorbenen übereinstimmten.
Die Angeklagte beantragte eine dreitägige Bedenkzeit, während die Staatsanwaltschaft ihre Absicht zur Berufung in Bezug auf Schuld und Strafe bekannt gab. Somit ist das Urteil zurzeit nicht rechtskräftig.