Jedes Jahr verschwinden weltweit Millionen von Gepäckstücken in den Tiefen der Flughäfen. Aber was sollte man unternehmen, wenn man selbst zum Opfer wird? Die ÖAMTC-Rechtsberatung gibt klärende Ratschläge.
Laut Nikolaus Authried, einem Juristen des ÖAMTC, ist es unerlässlich, den Verlust sofort bei der jeweiligen Fluggesellschaft zu melden. Die Reaktion der Airlines variiert, wobei einige beispielsweise „Overnight Kits“ anbieten.
Einhaltung der Fristen ist essenziell
Ein aufgegebenes Gepäckstück, das verloren gegangen, beschädigt oder verspätet ist, muss der Fluggesellschaft schriftlich gemeldet werden. Sobald Schäden festgestellt werden, ist die Uhr am Laufen. „Eine Beschädigung müssen Reisende unverzüglich nach Entdeckung des Schadens melden – bei aufgegebenem Gepäck jedenfalls binnen sieben Tagen nach Erhalt des Gepäckstücks. Schäden an verspätetem Gepäck müssen binnen 21 Tagen nach Erhalt mitgeteilt werden“, betont Authried. Versäumte Fristen können dazu führen, dass Reisende ihre Ansprüche verlieren.
Die Haftung der Fluggesellschaften für beschädigtes oder verlorenes Gepäck ist auf rund 1.600 Euro begrenzt.
Wer also mit Luxusartikeln oder teureren Kleidungsstücken reist, sollte eine Reisegepäckversicherung abschließen bzw. den Wert spätestens bei der Abfertigung – eventuell unter Aufpreis – deklarieren.
Nikolaus Authried
Verantwortung der Fluggesellschaft für Handgepäck
Airlines sind nur bei eigenem Verschulden haftbar. Sie müssen nachweisen, dass sie keine Schuld am Schaden haben, sonst sind sie dem Reisenden gegenüber haftbar.
Wichtige Hinweise zur Gepäckgewichtung
Nikolaus Authried rät dazu, sich über die Freigepäckmenge zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Übergewicht kann zusätzliche Kosten verursachen.
Maße und Gewicht des Handgepäcks
Neben Gewichtsrestriktionen gibt es auch spezifische Maßvorgaben für das Handgepäck. Die jeweiligen Bestimmungen sind auf den Webseiten der Fluggesellschaften zu finden. Bei Schäden während des Fluges haftet die Airline nur bei Verschulden.
Für weitere Informationen zu Gepäckbestimmungen besuchen Sie www.oeamtc.at/reise. Bei weiteren Fragen hilft die ÖAMTC-Rechtsberatung weiter.