Ein 77-jähriger Kärntner steht wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls vor Gericht. Die Kombination aus Geschwindigkeitsüberschreitung und Sehbehinderung steht im Fokus des Urteils.
Ein 77-jähriger Kärntner wurde am Mittwoch im Landesgericht Klagenfurt zu einem Jahr bedingter Haft und einer Geldbuße von 4500 Euro verurteilt. Die Vorwürfe sind gravierend: grob fahrlässige Tötung trotz bekannter Sehprobleme infolge eines Schlaganfalls. Die tödliche Kollision im Sommer 2022 ereignete sich in Spittal an der Drau, als ein Straßenarbeiter das Leben verlor. Trotz der ernsten Anklage blieb der Senior vor Gericht unbeirrt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Umstände des Unfalls
Nach Angaben der Anklage war der Senior zur Zeit des Unglücks deutlich zu schnell unterwegs. Ein technisches Gutachten bestätigte, dass er 52 km/h fuhr, obwohl nur 30 km/h erlaubt waren. Warnhinweise auf Mäharbeiten und ein blinkendes Warnsignal hätten ihn nicht veranlasst, zu bremsen. Zeugen des Unfalls zeigten sich fassungslos darüber, dass er nicht auf den Straßenarbeiter reagierte, der von links kam.
Stimmen zum Vorfall
Der Angeklagte, der vor seiner Pensionierung bei der Stadtverwaltung arbeitete, kannte den verstorbenen Arbeiter. Er beschrieb das tragische Ereignis vor Gericht als „Schicksal“. Ein Arbeitskollege des Verstorbenen berichtete, dass der Angeklagte ihm nach dem Unfall sagte, das Opfer sei direkt vor sein Auto gelaufen. Die Witwe und Kinder des Opfers fordern Schadenersatz, Ersatz der Begräbniskosten und Trauerschmerzensgeld. Der Angeklagte wies dies zurück, muss jedoch 500 Euro bezahlen.
Vergangene Warnungen
Dokumente zeigen, dass dem Angeklagten nach einem Schlaganfall 2015 eine Sehbeeinträchtigung attestiert und ihm eindringlich geraten wurde, nicht mehr Auto zu fahren. Doch trotz dieser Empfehlungen behauptete er, dass er sich nach einer Weile wieder in der Lage fühlte zu fahren. Eine Augenspezialistin wies darauf hin, dass sich Menschen trotz ihrer Sehbehinderung an ihre Beeinträchtigung anpassen können. Die Augenärztin und der praktische Arzt des Angeklagten konnten sich am Mittwoch nicht konkret an Gespräche über seine Fahrtauglichkeit erinnern.
Das Urteil
Richterin Claudia Bandion-Ortner betonte in ihrer Urteilsbegründung die Kombination von Geschwindigkeitsübertretung und Sehbehinderung. Verteidigung und Staatsanwaltschaft verzichteten auf Stellungnahmen.