Wegen des Hochwassers am Wörthersee gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h, wobei bestimmte Fahrzeuge ausgenommen sind.
Wegen der Hochwasserlage am Wörthersee besteht eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h. Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, des Bundesheeres, der Feuerwehr, der Wasserrettung und der Linienschifffahrt waren bisher schon ausgenommen.
Ausnahme ausgeweitet
Die Schiffahrtbehörde hat diese Ausnahme jetzt auch auf „Fahrzeuge für die gewerbliche Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr sowie zur Erbringung sonstiger gewerblichen Leistungen mit Fahrzeugen, und zwar zum Schleppen von Wasserschisportlern und sogenannten Fungeräten“ ausgeweitet.
Das bleibt untersagt
Das Schleppen mit Fungeräten mit großer Verdrängung wie Wakesurfen und Wakeboarden ist jedoch nicht erlaubt. Zudem muss ein Uferabstand von 300 Metern beachtet werden.