Heizzuschuss als weitere Unterstützungsleistung für Energiekosten in Regierungssitzung beschlossen – Antragstellungen ab Oktober möglich.
Im Zuge der anhaltenden Inflation wurde in der Sitzung der Regierung eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für die Bewohner von Kärnten in Form eines Heizzuschusses beschlossen, teilte LHStv.in Gaby Schaunig nach der Regierungssitzung mit.
Der kleine Heizzuschuss beträgt 110 Euro, der große Heizzuschuss beläuft sich auf 180 Euro. Insgesamt haben wir heuer rund 3,31 Millionen Euro an Budgetmitteln für die Heizperiode 2023/24 hinterlegt, 50 Prozent davon tragen die Gemeinden.
Gaby Schaunig
Einkommensgrenze
Mit umfangreichen Anpassungen an die Teuerung wird auch dieses Jahr wieder eine Vielzahl von Berechtigten durch das Angebot des Landes erreicht. Die Einkommensgrenze für den großen Heizzuschuss liegt für Alleinstehende bzw. Alleinerziehende bei 1.160 Euro netto und für Paare bzw. Zwei-Personen-Haushalte bei 1.680 Euro netto. Für den kleinen Heizzuschuss liegt die Einkommensgrenze für Alleinstehende bei 1.360 Euro netto und für Paare bzw. Zwei-Personen-Haushalte bei 1.880 Euro netto.
Für jede weitere im Haushalt lebende Person wird ein Aufschlag von 310 Euro bei den Einkommensgrenzen berücksichtigt. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt mit zwei Kindern beträgt die Einkommensgrenze für den kleineren Heizzuschuss beispielsweise 2.500 Euro netto.
Die Anträge können ab dem 2. Oktober 2023 bei der Hauptwohnsitzgemeinde eingereicht werden.
Weitere umfangreiche Maßnahmen
Zusätzlich zum Heizzuschuss hat die Landesregierung in diesem Jahr bereits weitere Schritte unternommen, um finanzielle Unterstützung für die Haushalte in Kärnten bereitzustellen. Derzeit erfolgt die Auszahlung des Kärnten Bonus Extras in Höhe von 300 Euro und zu Beginn des Jahres wurde der Kärnten Bonus Plus gewährt.
Die Einkommensgrenzen (netto monatlich ohne Sonderzahlungen) für den Kärnten Bonus Extra von 300 Euro liegen für Alleinstehende bei 1.600 Euro und für Paare bzw. Zwei-Personen-Haushalte bei 2.400 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt wird ein Aufschlag von 400 Euro hinzugefügt. Bei Alleinerziehenden wird für jedes minderjährige Kind im Haushalt ein Aufschlag von 700 Euro (anstatt 400) hinzugefügt.
Informationen zum Antrag für den Kärnten Bonus Extra finden Sie unter: www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/GS-L122
Eine ausführliche Liste weiterer finanzieller Unterstützungsmöglichkeiten des Landes können Sie hier einsehen: www.ktn.gv.at/Service/F%c3%b6rderungen