Die Stadt St. Veit hat eine Regelung zur Begrenzung von Mietpreiserhöhungen für ihre gemeindeeigenen Altbauwohnungen getroffen.
Die Stadtgemeinde St. Veit an der Glan, oft auch als Herzogstadt bezeichnet, ist eine der wenigen Städte in Kärnten, die selbst Wohnungen errichtet. Sie besitzt und verwaltet gegenwärtig etwa 1.400 Gemeindewohnungen. Bei älteren Mietverträgen für etwa 470 dieser Altbauwohnungen gibt es nach dem Mietrechtsgesetz und den vom Justizministerium angekündigten Kategoriemietzinsen in regelmäßigen Intervallen eine Anpassung der ursprünglich festgelegten Mindestmietzinse. In den vergangenen 15 Monaten sind diese Mieten insgesamt um mehr als 20 Prozent in drei Schritten angehoben worden.
St. Veit zieht die Bremse
Nun reagiert St. Veit darauf: Die folgenden Mietpreisanpassungen sind für den 1. Januar 2024 und den 1. Januar 2025 vorgesehen und werden jeweils auf 2,5 % beschränkt sein. Die im Juli 2023 angekündigte Mieterhöhung wird nicht umgesetzt. Abhängig von der Kategorie variieren die Nettomieten für die gemeindeeigenen Altbauwohnungen in St. Veit von 2,81 bis 4,47 Euro pro Quadratmeter.
Die Einführung der Mietpreisbremse ist ein entscheidender Schritt, um unsere Mieterinnen und Mieter zu entlasten und St. Veit lebenswert und bezahlbar zu gestalten. Wohnen ist ein Grundbedürfnis, und es ist unsere Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die Mieten in vertretbaren Grenzen bleiben.
Bürgermeister Martin Kulmer
„Wir wollen verhindern, dass Wohnen zum Luxus wird und dass Menschen aus ihren vertrauten Wohnungen verdrängt werden“, so Wohnungsreferentin Vizebürgermeisterin Silvia Radaelli.
Wir hoffen, dass sich alle VermieterInnen ein Beispiel an der Mietpreisbremse nehmen.
Bürgermeister Martin Kulmer