Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Sebastian Kurz aufgrund mutmaßlicher Falschaussage.
In der österreichischen Hauptstadt Wien bestätigte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), dass gegen den einstigen Kanzler Sebastian Kurz Anklage wegen des Verdachts der Falschaussage erhoben wird. Diese Entscheidung basiert auf Äußerungen von Kurz im Rahmen des Ibiza-Untersuchungsausschusses des Parlaments.
Im Juni 2020 hatte Kurz im Ausschuss seine Beteiligung an der Bestellung des Chefs der Staatsholding Öbag, Thomas Schmid, heruntergespielt. Er wurde im Vorfeld über die Entscheidung in Kenntnis gesetzt, hat jedoch nach eigenen Angaben nicht weiter mitgewirkt.
„Die Vorwürfe sind falsch“
Jedoch lassen Chatnachrichten vermuten, dass Kurz intensiver involviert war. Berichte zeigen, dass er und Schmid sich ab Mitte 2017 wiederholt über dieses Thema unterhielten. Dennoch bleibt Kurz bei seiner Aussage. Auf Twitter teilte er mit: „Die Vorwürfe sind falsch und wir freuen uns darauf, wenn nun endlich die Wahrheit ans Licht kommt und sich die Anschuldigungen auch vor Gericht als haltlos herausstellen.“
Bis zu drei Jahre Haft
Die Untersuchungen gegen Kurz, angestoßen durch die SPÖ und die NEOS, begannen im Frühjahr 2021. Bei Verurteilung könnte ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen.