Ein Landesgutachten legt fest, dass die Tauernautobahn (A 10) keine Abfahrtssperren erhält. Gemeinden entlang der Autobahn hatten diese gewünscht, um den Verkehr zu reduzieren.
Ein kürzlich durchgeführtes Landesgutachten hat entschieden, dass auf der Tauernautobahn (A 10) keine Abfahrtssperren vorgenommen werden. Ursprünglich wurden diese Sperren in Erwägung gezogen, um zu verhindern, dass Fahrzeuglenker die Ortschaften entlang der Autobahn durchqueren, um Verkehrsstaus zu meiden.
Gemeinden und das Landesgutachten
Die an der Tauernautobahn gelegenen Gemeinden hatten sich Abfahrtssperren gewünscht, um die Verkehrslage zu entlasten. Sie äußerten sich zufrieden darüber, dass ihre Anliegen ernst genommen wurden. Jedoch wurde betont, dass das Problem bisher nicht gelöst sei.
Teile des Landesgutachtens werden kritisch betrachtet. Insbesondere wurde bezweifelt, dass der übermäßige Verkehr hauptsächlich von regionalen Besuchern kommt. Es wurde betont, dass einige Straßen nicht für Umleitungen oder Umfahrungen vorgesehen sind. Besonders problematisch wird es, wenn zwei Lastkraftwagen zusammentreffen. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass Einsatzfahrzeuge nicht mehr durchkommen.
Lösungsvorschläge und Empfehlungen
Die Gemeinden möchten, dass Fahrzeugführer auf der Autobahn verweilen und Staus abwarten. Sollte dies jedoch nicht umsetzbar sein, wünschen sie eine zielgerichtete und strukturierte Ableitung. Das Landesgutachten Kärntens schlägt vor, dass die ASFINAG bemüht sein sollte, während der Hauptverkehrszeiten sicherzustellen, dass kontinuierlich zwei Fahrspuren in die jeweilige Hauptfahrtrichtung befahrbar sind.