Eine Klägerin, die Tausende Unternehmen aufgrund der Nutzung von Google Fonts verklagte, hat eine klare Niederlage vor dem Bezirksgericht Favoriten erlebt.
Im vergangenen Jahr wurden rund 33.000 Unternehmen von einer Klägerin aufgefordert, Entschädigungen in Höhe von 190 € pro Website zu zahlen, weil sie angeblich die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durch die Nutzung von Google Fonts verletzt hätten. Die Klägerin behauptete, dass durch die Integration von Google Fonts persönliche Daten, insbesondere IP-Adressen, in die USA weitergegeben worden wären, was ihr ein erhebliches Unwohlsein verursachte.
Gescheiterte Beweisführung
Trotz der vehementen Behauptungen konnte die Klägerin keine schlüssigen Beweise dafür erbringen, dass eine solche Datenübertragung tatsächlich stattgefunden hatte. Laut Raphael Toman, von der Kanzlei Brandl Talos, gelang es ihr nicht, den konkreten Schaden, den sie erlitten hatte, nachzuweisen. Ebenso wurde festgestellt, dass die Websites nicht manuell von der Klägerin, sondern durch ein automatisiertes Programm aufgerufen wurden.
Entscheidung des Gerichts
In Anbetracht der unzureichenden Beweislage entschied sich die Klägerin dazu, alle Ansprüche kurz vor dem Abschluss der mündlichen Verhandlung fallen zu lassen. Das Gericht ordnete an, dass sie für die anfallenden Verfahrenskosten aufkommen muss.