Der Prozess gegen acht Personen, die im Zentrum eines großangelegten Anlagebetrugs stehen, beginnt am kommenden Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt.
Am Mittwoch, dem 27. September 2023, wird am Landesgericht Klagenfurt der Prozess gegen acht Personen eröffnet, die im Zentrum eines großangelegten Anlagebetrugs stehen. Sie sollen die „EXW Gruppe“ gegründet haben, durch die mehr als 40.000 Anleger um über 14 Millionen Euro betrogen wurden. Dieser Fall könnte zu einem der größten in der Geschichte Kärntens werden.
Die Anklage: Täuschung und Verschleierung
Laut der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sollen die Angeklagten mehrere Firmen inklusive Bankkonten und Kryptowallets ins Leben gerufen haben. Den Anlegern wurden hohe Renditen durch Immobilienprojekte, den Handel mit Kryptowährungen und eine eigene Kryptowährung, den „EXW-Token“, in Aussicht gestellt. Anstatt das Geld in die versprochenen Projekte zu investieren, sollen die Beschuldigten die Gelder von einem Konto zum nächsten transferiert haben, um die Herkunft zu verschleiern. Ein Computerprogramm soll den Anlegern einen vorgeblichen Gewinn vorgegaukelt haben, der mit 0,3 Prozent pro Tag berechnet wurde.
Ein Pyramidensystem als Köder
Die Angeklagten sollen zudem ein Pyramidensystem aufgebaut haben, um neue Kunden zu gewinnen. Sie organisierten glanzvolle Veranstaltungen im In- und Ausland, die mehrere Hunderttausend Euro kosteten, um neue Opfer zu gewinnen. Der Vorwurf lautet, dass die Beschuldigten das Geld der Opfer hauptsächlich zur Finanzierung ihres luxuriösen Lebensstils verwendet haben. Die Opfer stammen überwiegend aus dem deutschsprachigen Raum und aus anderen europäischen Ländern.
Die Angeklagten müssen sich wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs, Geldwäsche, Ketten- und Pyramidenspiels und krimineller Vereinigung verantworten. Der Prozess, der unter dem Vorsitz von Richterin Claudia Bandion-Ortner steht, ist für mehrere Monate angesetzt. Es ist jedoch zu erwarten, dass der Fall mit dem Prozess noch nicht abgeschlossen ist: Es laufen noch Ermittlungen gegen 14 weitere Personen. Es gilt die Unschuldsvermutung.