Kärntner Regionalentwicklungsgesetz wird schrittweise umgesetzt – Regionalstrategien werden im Hinblick auf Koralmbahn überarbeitet – Zuordnung aller Kärntner Gemeinden zu Regionen beschlossen.
„Wir müssen dafür sorgen, dass von der Koralmbahn künftig nicht nur die Gebiete entlang der Hochleistungsstrecke profitieren, sondern überall in Kärnten ein Entwicklungsschub stattfindet“, so Orts- und Regionalentwicklungsreferent LHStv. Martin Gruber. Diese Entwicklungsbemühungen werden durch das 2023 beschlossene Kärntner Regionalentwicklungsgesetz gefördert.
Update der Regionalstrategien
Noch im Herbst werden alle Regionalstrategien, die im Rahmen des Masterplans Ländlicher Raum erarbeitet wurden, ein Update bekommen.
Dazu sind regionale Konferenzen geplant, damit sie noch im November beschlossen werden können, und sie werden sich – das ist eine Vorgabe von uns als Land – alle intensiv mit der Koralmbahn beschäftigen.
Orts- & Regionalentwicklungsreferent LHStv. Martin Gruber
Die Arbeitsprogramme der Kärntner Regionen, die im Dezember festgelegt werden, sollen konkrete Maßnahmen enthalten. Ab 2024 steht ein Budget von jährlich 4,5 Millionen Euro für die Umsetzung regionaler Projekte bereit.
Zuordnung der Gemeinden und Rolle der Regionalmanager
Die Zuordnung der Kärntner Gemeinden zu einer Region wurde per Verordnung beschlossen. Dies geschah parallel zu den bestehenden LEADER-Regionen. Zudem werden bald Regionalmanager ernannt, die als Schnittstelle zwischen den Regionen und dem Land agieren.
Bedeutung des Regionalentwicklungsgesetzes
Dieser gesamte Umsetzungsprozess des Gesetzes gewinne nun angesichts der Koralmbahn nochmals an Bedeutung, sagte LHStv. Gruber.
Gebiete, die nicht am neu entstehenden Ballungsraum liegen, dürfen nicht vernachlässigt werden. Die Umsetzung des Regionalentwicklungsgesetzes ist ein Beitrag dazu, dass sie an den Chancen und Möglichkeiten und Potenzialen teilhaben können.
Orts- & Regionalentwicklungsreferent LHStv. Martin Gruber