Veränderungen in der ORF-Finanzierung: Ab 2024 zahlen alle Haushalte in Österreich, unabhängig von Empfangsgeräten.
Mit dem 1. Januar 2024 wird sich die altbekannte Rundfunkgebühr verabschieden, welche sich nach dem Besitz von Empfangsgeräten gerichtet hat. An ihre Stelle tritt die Haushaltsabgabe. Dadurch finanziert fortan jeder österreichische Haushalt den ORF, unabhängig von vorhandenen Geräten wie Fernseher oder Radio.
Hintergrund der Änderung
Die weithin als GIS-Gebühr bezeichnete Rundfunkgebühr weicht dem neuen Modell der Haushaltsabgabe. Dieser Schritt entspringt einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, der feststellte, dass selbst das Streamen von ORF-Programmen eine Gebühr nach sich zieht.
Somit kommen nun ebenfalls die 400.000 Haushalte, die bislang keine GIS-Gebühr entrichteten, in die Zahlungspflicht. Das Vorhandensein von Empfangsgeräten spielt keine Rolle mehr.
Kosten und Zahlungsart
Für den Zeitraum von 2024 bis 2026 beläuft sich die Abgabe auf 15,30 Euro monatlich. In Kärnten fallen zusätzliche Landesabgaben von 5,10 Euro an, wodurch sich eine monatliche Gesamtsumme von 20,40 Euro ergibt. Personen, die bislang von der GIS-Gebühr befreit waren – beispielsweise aufgrund sozialer oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit – müssen auch keine Haushaltsabgabe zahlen.
Der ORF-Beitrag ist nur für den Hauptwohnsitz zu entrichten. Für einen Nebenwohnsitz entfällt diese Pflicht, anders als in der Vergangenheit.