Die Polizei in Kärnten hat an Halloween verstärkt Streifen im Einsatz und wird bei Strafrechtsdelikten einschreiten. Eltern werden gebeten, klärende Gespräche mit ihren Kindern zu führen.
Während Halloween Kinder und Jugendliche von Haus zu Haus ziehen und die Bewohnerinnen und Bewohner mit „Süßes oder Saures“ konfrontieren, mahnt die Polizei zur Vorsicht. Verunstaltungen von Häusern oder Autos, Beschädigungen von Briefkästen, Zerstören von Mülltonnen, Bedrohungen und Diebstähle sind strafbare Handlungen und werden zur Anzeige gebracht. Die Polizei wird verstärkt Streifen einsetzen und bei strafrechtlichen Delikten handeln.
Klärende Gespräche und zivilrechtliche Forderungen
Eltern sollen mit ihren Kindern und Jugendlichen klärende Gespräche führen, um ihnen die Grenzen zwischen einem harmlosen „Streich“ und einer strafbaren Handlung aufzuzeigen. Auch wenn Kinder unter 14 Jahren nicht strafrechtlich belangt werden können, besteht die Möglichkeit zivilrechtlicher Forderungen. Des Weiteren liefert das Kärntner Jugendschutzgesetz wichtige rechtliche Rahmenbedingungen.
Liste der Straftaten
Die Polizei definiert klare Straftaten:
- Bewerfen von Hausfassaden oder Autos mit Eiern
- Beschmieren von Hauswänden und Fahrzeugen
- Werfen von Steinen gegen Fensterscheiben oder durch Fenster
- Hineinwerfen von brennenden Gegenständen in Briefkästen
- Zerstören von Blumenbeeten
- Auskippen von Mülltonnen
- Bedrohen von Anwohnerinnen und Anwohnern an der Haustür, wenn diese keine Süßigkeiten oder Geld herausgeben
- Bestehlen anderer Kinder und Jugendlicher
- Lärmbelästigungen
Quelle: LPD Kärnten