In der dritten Verhandlungsrunde für die Beschäftigten im privaten Pflege-, Gesundheits- und Sozialbereich (Sozialwirtschaft Österreich) konnte ein Kollektivvertragsabschluss erzielt werden.
In der Nacht von Montag auf Dienstag wurde nach 16 Stunden Verhandlung in der dritten Runde ein Kollektivvertragsabschluss für die 130.000 Beschäftigten im privaten Pflege-, Gesundheits- und Sozialbereich (Sozialwirtschaft Österreich) erreicht. Löhne, Gehälter, Zulagen und Zuschläge werden um 9,2 Prozent erhöht. Dies gilt sowohl für IST-Einkommen als auch für Mindesteinkommen. Der neue Mindestlohn beträgt nun 2.067,40 Euro.
Mit dem vorliegenden Abschluss werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziell entlastet. Eine Sozialarbeiterin mit 10 Dienstjahren verdient nun monatlich bei Vollzeit beispielsweise über 300 Euro mehr. Die Gehaltserhöhungen nehmen vielen Beschäftigten, die sich ihr Leben nur noch schwer leisten können, Sorgen und federn die Teuerung ab. Gerade im Vergleich mit anderen Branchen zeigt sich, dass eine Erhöhung über der Inflationsrate von 8,7 Prozent alles andere als selbstverständlich ist.
Eva Scherz, Verhandlerin für die Gewerkschaft GPA
Michaela Guglberger, Verhandlerin für die Gewerkschaft vida, erklärt: „Dieser Abschluss war nur durch unseren Zusammenhalt machbar. Wir bedanken uns bei allen, die an den Betriebsversammlungen teilgenommen und so den Druck verstärkt haben. Gleichzeitig ist dieser Abschluss der Beweis, dass die Sozialpartnerschaft in unserer Branche funktioniert. Im Rahmen von respektvollen Verhandlungen haben wir ein Ergebnis zustande gebracht, das sich sehen lassen kann.“
Bedeutende Verbesserungen im Rahmenrecht erzielt
- Die Bezahlung während der Nachtbereitschaft wird angehoben.
- Der Zuschlag für Einspringen wird um 15 Prozent erhöht und kommt öfter zur Anwendung.
- Die Regelung für den Anspruch auf Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage (SEG-Zulage) wird verbessert.
- Die Anerkennung ausländischer Ausbildungen wird verbessert.
- Bestimmte Vordienstzeiten werden verbessert angerechnet.
- Die Zuschläge auf Mehrarbeitsstunden kommen bereits ab 8 Mehrstunden (bisher 16) zu tragen (Reduktion der „Pufferstunden“).
- Beschäftigte in der Frühförderung werden in Verwendungsgruppe 8 eingereiht, wodurch viele mehr Gehalt erhalten.