Mit dem bevorstehenden Jahreswechsel rücken auch die üblichen Silvesterfeiern in den Fokus. Oftmals unterschätzt wird dabei das Risiko, das von Feuerwerkskörpern ausgeht. Es ist wichtig, bestimmte Regeln beim Umgang mit Pyrotechnik zu beachten.
Es ist generell untersagt, Feuerwerkskörper der Kategorie F2 in Ortschaften zu verwenden. Zu diesen zählen etwa Raketen, Vulkan-Fontänen, Batterien und Knallfrösche. Erlaubt sind hingegen kleinere Artikel wie Wunderkerzen oder Knallerbsen, die ein geringes Gefahrenpotenzial und einen niedrigen Lärmpegel aufweisen.
Der Bürgermeister kann in bestimmten Fällen Ausnahmegenehmigungen für Kategorie-F2-Feuerwerkskörper erteilen, sofern keine Gefährdung für Personen oder Eigentum besteht.
In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten, als auch in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten ist das Abbrennen von Feuerwerken allenfalls verboten.
LPD Kärnten
Überwachung durch die Polizei
Die Polizei kontrolliert während der Silvesternacht sehr genau, ob das Pyrotechnikgesetz eingehalten wird. Verstöße, wie die unerlaubte Verwendung von Pyrotechnik in Ortschaften, werden als Verwaltungsdelikte behandelt und können mit Geldstrafen von bis zu 3.600 Euro geahndet werden.
Bei Gefährdung oder Verletzung anderer Personen durch Feuerwerkskörper sind strafrechtliche Folgen möglich.
Ratschläge für den sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern
Jeder Einzelne kann zur Sicherheit beitragen, indem er folgende Empfehlungen beachtet:
• Nutzen Sie ausschließlich zertifizierte Produkte mit CE-Kennzeichnung.
• Halten Sie den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand ein und achten Sie auf die Abschussrichtung.
• Vermeiden Sie Eigenmodifikationen an den Produkten.
• Zünden Sie Feuerwerkskörper einzeln und separat.
• Schließen Sie Fenster und Türen, um Brandschäden durch „Irrläufer“ zu vermeiden.
• Bitte achten Sie auch auf eine sichere Umgebung, bei starker Trockenheit kann Brandgefahr bestehen.
• Verwenden Sie geeignete Abschussvorrichtungen für Raketen und zünden Sie sie nicht aus der Hand oder Flaschen.
• Zünden Sie Feuerwerkskörper mit ausgestrecktem Arm und treten Sie anschließend zurück.
• Bei Fehlzündungen: Nicht aufheben, sondern liegen lassen.
• Nehmen Sie Rücksicht auf Menschen und Tiere, die durch Lärm gestört werden könnten.
Es wird darauf hingewiesen, dass unabhängig von den Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes die Verordnungen der jeweiligen Gemeinden einzuhalten sind!
LPD Kärnten
Quelle: LPD Kärnten