Jedes Jahr erleiden mehrere Zehntausend Wintersportlerinnen und Wintersportler in Österreich Verletzungen beim Skifahren und Snowboarden. Auch für bis zu 3.000 Rodelbegeisterte endet der Spaß im Schnee im Krankenhaus. Wenn ein Hubschrauber für den Transport benötigt wird, können die Kosten erheblich steigen, wenn die Betroffenen nicht ausreichend versichert sind. Die Österreichische Gesundheitskasse übernimmt nämlich die Kosten nicht.
Egal, ob es sich um einen Tagesausflug in die nahe gelegenen Skigebiete handelt oder um ein mehrtägiges Skivergnügen während der Weihnachtsfeiertage, jedes Jahr erleiden Zigtausende Menschen in der österreichischen Wintersaison Verletzungen. Nicht jeder schafft es eigenständig vom Berg hinunter, und es ist ein weitverbreiteter Irrglaube anzunehmen, dass die Österreichische Gesundheitskasse automatisch die Kosten für einen Hubschraubertransport ins Krankenhaus übernimmt. Tatsächlich ist dies gesetzlich untersagt, und wenn die Betroffenen nicht über eine geeignete Versicherung verfügen, können Rechnungen von 4.000 Euro oder mehr auf sie zukommen. Je nach Dauer und Umfang des Einsatzes können die Kosten sogar in den fünfstelligen Bereich steigen.
Versicherungsschutz überprüfen
Es kommt immer wieder vor, dass Menschen hohe Rechnungen für Transportkosten erhalten und sich an die AK wenden. In den meisten Fällen können diese jedoch wenig Unterstützung bieten. Thomas Grünberger, Versicherungsexperte der AK Niederösterreich, empfiehlt daher, bereits vor dem Pistenspaß zu überlegen, ob ausreichender Versicherungsschutz besteht oder ob es ratsam ist, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu können eine private Unfallversicherung, die Mitgliedschaft in alpinen Vereinen wie dem Alpenverein, der Bergrettung, den Naturfreunden oder einem Automobilclub gehören. Darüber hinaus ist es möglich, entsprechenden Versicherungsschutz über den ÖSV/Ski Austria zu erhalten.
Worauf achten?
Bei der Auswahl einer Versicherung ist es wichtig sicherzustellen, dass Bergungs-, Such- und Transportkosten abgedeckt sind. Die Versicherungsbedingungen sollten sorgfältig geprüft werden, um festzustellen, ob bestimmte Risiken ausgeschlossen sind, beispielsweise Rodelabfahrten unter Alkoholeinfluss. Es kann auch sinnvoll sein, darüber nachzudenken, ob man sich für eventuelle Unfallfolgen wie Operations- und Wahlarztkosten oder dauerhafte Invalidität zusätzlich absichern möchte.
Zusätzlich sei darauf hingewiesen, dass bei Unfällen, bei denen Sie beim Skifahren oder Rodeln auf dem Berg durch Unachtsamkeit jemanden verletzen oder dessen Eigentum beschädigen, die private Haftpflichtversicherung im Anlassfall einspringt. Diese ist entweder Teil einer bestehenden Haushaltsversicherung oder ist in einer Mitgliedschaft beim ÖSV enthalten.