In Kärnten mehren sich erneut Fälle von Telefonbetrug durch falsche Polizeibeamte. Die Polizei gibt Tipps, wie Sie sich schützen können.
In Kärnten häufen sich Fälle, in denen Kriminelle sich am Telefon als Exekutivbeamte ausgeben. Die Betrüger kontaktieren ihre Opfer mit verschiedenen Vorwänden und versuchen, sie über ihre finanziellen Verhältnisse auszufragen. Sie fordern die Betroffenen auf, Geld oder Wertsachen zur vermeintlichen Sicherheit an die Polizei zu übergeben. Behauptet wird, dass ein Kollege in Zivil diese abholen würde.
Die Vorgehensweise der Betrüger
Die Täter setzen ihre Opfer unter massiven Druck und schüchtern sie ein. Dadurch fällt es den Betroffenen schwer, einen klaren Kopf zu bewahren und sie folgen oft den Anweisungen der Kriminellen. Ein weiteres Vorgehen der Betrüger ist es, den Zielpersonen einzureden, dass über den Anruf Stillschweigen bewahrt werden müsse, um die Ermittlungen nicht zu gefährden. Zudem instruieren sie die Opfer, das Telefonat nicht zu beenden, wodurch die Täter stets über die Handlungen der Geschädigten informiert sind.
Wichtige Informationen und Tipps zum Schutz
Es ist wichtig zu verstehen, dass:
- die Polizei niemals telefonisch Geld fordert.
- die Polizei sich niemals telefonisch über Ihr Vermögen erkundigt.
- die Polizei Sie nicht anrufen wird, um Ihr Vermögen vor Diebstahl zu schützen.
- die Polizei niemals zu Ihnen nach Hause kommt, um Vermögenswerte zum Schutz vor Diebstahl mitzunehmen.
Verhaltensregeln bei verdächtigen Anrufen
- Geben Sie am Telefon keine finanziellen Informationen preis.
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und beenden Sie das Gespräch.
- Lassen Sie keine Unbekannten in Ihre Wohnung.
- Verlangen Sie von unbekannten Polizisten den Dienstausweis.
- Rufen Sie bei Zweifeln die Polizeidienststelle an, jedoch nicht unter der vom unbekannten Polizisten angegebenen Nummer. Lassen Sie den Besucher bei Abklärungen vor der abgesperrten Tür warten.
- Bei Verdacht alarmieren Sie die Polizei über Notruf 133.
- Übergeben Sie niemals Geld, Schmuck oder andere Werte an Unbekannte.
Quelle: polizei.gv.at