Der Bund trägt seit dem 1. Januar 2024 die Kosten für Meister-, Befähigungs- und Unternehmerprüfungen. Personen, die im zweiten Halbjahr 2023 Prüfungsgebühren gezahlt haben, können diese erstattet bekommen.
Die Übernahme der Prüfungskosten durch den Bund, eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer, gilt für alle ersten und zweiten Antritte.
Das ist ein wesentlicher Schritt im Kampf gegen den Fachkräftemangel. Durch die Übernahme der Kosten für die Meister- und Befähigungsprüfungen hoffen wir, dass noch mehr gut ausgebildete Fachkräfte den nächsten Schritt gehen und den Weg als erfolgreiche Unternehmer einschlagen.
WK-Präsident Jürgen Mandl
Zusätzlich übernehmen die Wirtschaftskammern die Kosten für das abschließende Modul des Unternehmerführerscheins.
Gebühren werden ab 1. Februar 2024 erstattet
Für eine reibungslose Umstellung wird zudem ab dem 1. Februar 2024 eine Rückerstattung für Prüfungsgebühren angeboten, die im zweiten Halbjahr 2023 entrichtet wurden. In Kärnten betrifft dies insgesamt 712 Prüfungsteilnehmer. Sie erhalten ein Informationsschreiben mit einem Antragsformular von der Meisterprüfungsstelle Kärnten. Anträge müssen bis spätestens 31. Dezember 2024 gestellt werden.