Ein Erwachsener soll in Spittal an der Drau eine Person vorsätzlich körperlich verletzt haben, indem er aus einer Gaspistole des Kalibers 50 ein Kombigeschoss auf den Oberarm seines Opfers abfeuerte. Die Verhandlung findet am Donnerstag statt.
Am 25. Januar 2024, findet am Landesgericht Klagenfurt eine Verhandlung statt, geleitet von HR Dr. Christian Liebhauser-Karl. Der Fall, angesetzt von 09:00 Uhr bis 09:45 Uhr, beinhaltet Anklagen wegen Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und einem Vergehen nach § 50 Abs. 1 Z 3 des Waffengesetzes.
Konkrete Anschuldigungen
Der Angeklagte wird unter anderem beschuldigt, am 28. Mai 2023 in Spittal an der Drau eine Person vorsätzlich mit einer Gaspistole „Kaliber 50“ verletzt zu haben. Dabei soll ein Kombigeschoss auf den Oberarm des Opfers abgefeuert worden sein. Das Opfer erlitt eine offene, leicht blutende, kreisrunde Wunde sowie einen Bluterguss.
Es gilt die Unschuldsvermutung.