Am Dienstag verhandelt das Landesgericht Klagenfurt einen schwerwiegenden Fall. Ein junger Erwachsener soll mit einer Schreckschusspistole aus kurzer Distanz auf eine Person gezielt haben.
Am Dienstag, dem 23. Januar 2024, wird am Landesgericht Klagenfurt eine Verhandlung geführt, die sich mit den Tatbeständen der gefährlichen Drohung, des Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung, Nötigung sowie einem Vergehen nach § 50 Abs 1 Z 3 WaffG befasst. Der Gerichtsfall, in dem Mag. Uwe Dumpelnik der Richter ist, ist von 10:30 bis 11:00 Uhr angesetzt.
Einem jungen Erwachsenen wird zur Last gelegt, am 30. April 2023 in Klagenfurt am Wörthersee zuerst auf eine Person mit einer Schreckschusspistole aus etwa einem Meter Entfernung auf den Kopf gezielt zu haben und daraufhin mit dieser Schreckschusspistole weitere Personen zur Weiterfahrt und nicht polizeibedingten Anhalten zu bestimmen, indem er ihm die Schreckschusspistole gegen die Rücken gedrückt haben soll.
Landesgericht Klagenfurt
Es gilt die Unschuldsvermutung.