Ein Erwachsener soll in seinem Tattoo-Studio zwei Personen eingesperrt und zur Unterzeichnung einer Geheimhaltungserklärung genötigt haben. Die Gerichtsverhandlung findet am Dienstag statt.
Am Landesgericht Klagenfurt findet am Dienstag, dem 23. Januar 2024, eine Verhandlung statt, die sich auf die Anklagepunkte Freiheitsentziehung und Nötigung konzentriert. Der Fall wird von 10:00 bis 11:00 Uhr verhandelt. Als Richter fungiert Mag. Gernot Kugi.
Tatvorwurf: Eingesperrt im Tattoo-Studio
Laut Anklageschrift wird einem Erwachsenen vorgeworfen, am 17. Juni 2023 in Klagenfurt zwei Personen in seinem Tattoo-Studio widerrechtlich festgehalten zu haben. Der Beschuldigte soll die Opfer nicht nur eingeschlossen, sondern auch zur Unterfertigung einer Geheimhaltungserklärung genötigt haben.
Es gilt die Unschuldsvermutung.