Der Landtagsausschuss hat die Novellierung des Untersuchungsausschussgesetzes eingeleitet. Dies führt dazu, dass die Geheimhaltungsverpflichtung der Landesgesellschaften reduziert werden.
Am 23. Januar 2024 hat der Rechts- und Verfassungsausschuss im Kärntner Landtag eine Novellierung des Kärntner Untersuchungsausschussgesetzes bestimmt. Die gewonnenen Erkenntnisse aus dem Hypo-Untersuchungsausschuss sollen so in die Praxis umgesetzt werden.
Landesgesellschaften, Rechtsträger im Nahbereich des Landes und Unternehmungen, die das Land beherrscht, werden künftig zur weitreichenden Vorlage von Akten und Unterlagen an den Untersuchungsausschuss verpflichtet – die Geheimhaltungsverpflichtungen dieser Organe werden also eingeschränkt. Sensible Passagen sind nicht mehr zu schwärzen, sondern nur mehr zu kennzeichnen. Damit die Geschäftsgeheimnisse dennoch gewahrt werden, wird im Gegenzug die Geheimhaltungsverpflichtung der Abgeordneten erhöht – und bei Zuwiderhandeln wird sogar ein strafgerichtlicher Tatbestand greifen. Die Übermittlung erfolgt zeitgemäß in einem sicheren Datenraum, in den nur die Untersuchungsausschussmitglieder Einsicht haben.
Ausschuss-Vorsitzender, 3. Landtagspräsident Andreas Scherwitzl
Landesgesellschaften müssen Akten und Unterlagen liefern
FPÖ-Chef Klubobmann Erwin Angerer betonte, dass die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen die Aufklärung von Skandalen nahezu unmöglich machten. Er zeigte sich erfreut darüber, dass nun Änderungen für mehr Transparenz gegenüber der Bevölkerung gesetzlich verankert werden. Die Forderungen seiner Partei seien größtenteils umgesetzt worden. Dies ermögliche es, politische Verantwortlichkeiten bei den Landesgesellschaften zu klären. Künftig müssen diese Akten und Unterlagen bereitstellen. Angerer äußerte zudem die Hoffnung, dass die Regierungsparteien der Forderung nach einer Live-Übertragung der U-Ausschüsse zustimmen werden, um volle Transparenz für die Kärntner Bürger und Steuerzahler zu gewährleisten. Er wies darauf hin, dass die Landesgesellschaften verpflichtet werden, die Vorlagepflicht von Unterlagen binnen drei Monaten nach Inkrafttreten der Gesetzesnovelle in ihren Gesellschaftsverträgen zu verankern.
„Weiterer Schritt in der Stärkung der Kontrollrechte des Landtags“
ÖVP-Clubobmann Markus Malle sieht in der Gesetzesnovelle einen weiteren Schritt zur Stärkung der Kontrollrechte des Landtags. Er betonte, dass Kärnten damit einmal mehr eine Vorreiterrolle in Österreich einnehme. Als Beispiel nannte er die Regelung, dass künftig jeder Club im Landtag einmal pro Legislaturperiode einen Untersuchungsausschuss einberufen kann, unabhängig von der Zahl der Abgeordneten. Malle hob zudem die ausgedehnten Einsichtsrechte in Unterlagen von ausgelagerten Landesgesellschaften als wesentliche Neuerung hervor.
Aufbauend auf die Erfahrungen aus dem U-Ausschuss der Vorperiode konnten maßgebliche Verbesserungen erzielt werden, insbesondere was die Übermittlung von Unterlagen betrifft. Geschwärzte Akten und nicht übermittelte Unterlagen von landesnahen Einrichtungen werden der Vergangenheit angehören. Kärnten bekommt mit dem geplanten Landtagsbeschluss am 1. Februar ein neues und modernes U-Ausschuss-Gesetz, das die Arbeit solch eines Gremiums stärkt und Kontrollmöglichkeiten ausbaut. Die Grundlagen dafür sind in parteiübergreifenden Gesprächen und Verhandlungen geschaffen worden. Für uns wichtige Punkte, die die Aufklärungsarbeit sicherstellen, finden sich im Gesetzestext wieder.
Bgm. Gerhard Köfer, Klubobmann des Team Kärnten