Die seit 2020 erhobene Digitalsteuer Österreichs zielt laut dem Bundesministerium für Finanzen auf eine gerechtere Besteuerung der digitalen Wirtschaft ab. 2023 stiegen die Einnahmen auf 103 Millionen Euro, was einem Plus von 7,4 % entspricht.
Die vorläufigen Einnahmen aus der Digitalsteuer für das Jahr 2023 belaufen sich auf rund 103 Millionen Euro. Dies markiert eine Steigerung von 7,4 % im Vergleich zum Vorjahr, also ein Plus von etwa 7 Millionen Euro (2022: ca. 96 Mio. Euro).
Der kontinuierliche Anstieg der Einnahmen aus der Digitalsteuer bestätigt die Wirksamkeit unserer Strategie, Gerechtigkeit im digitalen Zeitalter zu gewährleisten. Wir stellen sicher, dass Unternehmen, die erhebliche Umsätze in Österreich erzielen, ihren fairen Anteil beitragen. Wir bleiben entschlossen, auch auf internationaler Ebene eine gerechte Besteuerung der digitalen Wirtschaft zu erreichen.
Finanzminister Magnus Brunner
Besteuerung von Onlinewerbeleistungen in Österreich
In Österreich beträgt die Besteuerung von Onlinewerbeleistungen 5 % der Bemessungsgrundlage. Sie richtet sich an Unternehmen, die weltweit mehr als 750 Millionen Euro Umsatz und in Österreich mindestens 25 Millionen Euro aus Onlinewerbeleistungen erzielen. Die Bemessungsgrundlage der Digitalsteuer besteht aus dem Entgelt, das Onlinewerbeanbieter von ihren Auftraggebern erhalten.
Werbeabgabe in Österreich
Im Gegensatz zu Werbeeinschaltungen in klassischen Medien, wie Inseraten, Werbespots und Plakaten, die in Österreich einer Werbeabgabe von 5 % unterliegen, war (und ist) Werbung im Internet oder in digitaler Form, wie Bannerwerbung oder Suchmaschinenwerbung, von dieser Abgabe ausgenommen.
Digitalsteuer wird seit 2020 erhoben
Seit 2020 wird die Digitalsteuer erhoben. Wie das Bundesministerium für Finanzen schreibt, zielt sie darauf ab, eine gerechtere Besteuerung der digitalen Wirtschaft zu gewährleisten, indem sie Einnahmen von Unternehmen besteuert, die Onlinewerbeleistungen erbringen. Dies spiegelt die wachsende Bedeutung digitaler Geschäftsmodelle wider und trägt zu einer faireren Steuerlandschaft bei.
Digitalsteuer stellt Übergangslösung dar
Die Digitalsteuer gilt als Übergangslösung, während auf OECD-Ebene und innerhalb der EU an umfassenden globalen Besteuerungsregeln für die digitale Wirtschaft gearbeitet wird. Österreich ist aktiv an diesen Verhandlungen beteiligt und setzt sich für einen schnellen Abschluss sowie für eine zügige Umsetzung der internationalen Neuregelungen ein.