Ab Februar 2024 startet die zweite Runde des österreichischen Klimabonus, der Beträge zwischen 55 und 220 Euro umfasst. Er richtet sich an Personen, die bis zum 2. Juli 2023 die Kriterien nicht erfüllt hatten.
Österreich startet im Februar 2024 mit der zweiten Auszahlung des Klimabonus aus dem Jahr 2023. Diese richtet sich an Personen, die die Kriterien bis zum 2. Juli 2023 nicht erreichten. Erwachsene können mit Beträgen zwischen 110 und 220 Euro rechnen, Kinder erhalten jeweils die Hälfte.
Anspruchsvoraussetzungen
Zu den Anspruchsberechtigten zählen Personen, die bis zum Stichtag keine sechs Monate (183 Tage) ihren Hauptwohnsitz in Österreich gehabt haben. Dies betrifft vor allem Neugeborene des zweiten Halbjahrs 2023 und Zugezogene. Alle Personen, die den Bonus bereits bei der letzten Auszahlung bekommen haben, sind ausgeschlossen.
Ausgleich eines Auszahlungsfehlers
Wer aufgrund eines Fehlers im Herbst 2023 kein Geld erhalten hat, kann nach einer Meldung beim Klimaministerium seinen Anspruch geltend machen.
Auszahlungsvarianten
Die Auszahlung erfolgt entweder direkt auf das Bankkonto oder in Form von Gutscheinen per Post (als RSa- oder RSb-Brief). Es besteht auch die Möglichkeit, eine Empfangsvollmacht für den Klimabonus zu erteilen.
Betragshöhe
Je nach Wohnort unterscheidet sich die Höhe des Klimabonus. Detaillierte Informationen sind unter klimabonus.gv.at abrufbar.