Die Interessenvertretung der Kärntner Gastronomie und Hotellerie sieht dringenden Handlungsbedarf im Umgang mit falschen und kreditschädigenden Bewertungen im Internet.
Bewertungen spielen seit Langem eine wichtige Rolle in der Hotellerie, wobei die Marktmacht internationaler Reiseportale wie booking.com, Expedia oder HRS das Vertriebssystem der Beherbergungsbranche grundlegend verändert hat. Gästebewertungen, die als subjektives Feedback dienen, sind ein wesentlicher Bestandteil davon.
Sie sind für uns ein wichtiges Qualitätsbarometer und fließen in das Kundenfeedback ein. Voraussetzung ist natürlich, dass es sich um Bewertungen von verifizierten Buchungen und nicht um reine Fantasiebewertungen handelt.
Sigi Moerisch, Obmann der Fachgruppe Hotellerie
Fake-Bewertungen werden vermehrt zum Problem
Allerdings stellen anonyme Fake-Bewertungen auf Online-Plattformen wie Google oder TripAdvisor zunehmend ein Problem dar. Stefan Sternad, Obmann der Fachgruppe Gastronomie, berichtet von ungerechtfertigten, falschen, diffamierenden oder wettbewerbswidrigen Bewertungen, die oft als Druckmittel von Gästen eingesetzt werden. Der Beratungsbedarf zu Falschbewertungen ist kontinuierlich hoch, wobei die derzeitige Rechtslage als unbefriedigend empfunden wird. Die Löschung solcher Einträge gestaltet sich oft langwierig und kostenintensiv.
Irreführende Argumentation mit Recht auf freie Meinungsäußerung
Um dem Problem der anonymen Bewertungen effektiv zu begegnen, fordern Moerisch und Sternad, dass Nutzer sich auf den Plattformen eindeutig identifizieren müssen. Zudem sollte nur dann eine Bewertung möglich sein, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Besuch des jeweiligen Hotels oder Restaurants tatsächlich stattgefunden hat. Aus wirtschaftlicher Sicht ist die irreführende Argumentation bezüglich des Rechts auf freie Meinungsäußerung problematisch.
Die Meinungsfreiheit darf nicht auf Kosten der Existenz von Hotel- und Gastronomiebetrieben missbraucht werden. Die Zulässigkeit subjektiver Meinungen und Werturteile steht selbstverständlich außer Streit, die Grenze muss aber dort gezogen werden, wo falsche, diffamierende und wettbewerbswidrige Bewertungen abgegeben werden, die für Unternehmer mitunter existenzbedrohend sein können.
Stefan Sternad, Obmann der Fachgruppe Gastronomie