LR.in Prettner erklärt, dass das Land Kärnten von der Gesetzesänderung Gebrauch macht und einen „verkürzten“ Verfahrensweg geht. Vier neue Primärversorgungszentren stehen vor der Umsetzung. Für den Standort Villach wird schon nächste Woche der Startschuss eingeleitet.
„Uns waren bis jetzt die Hände gebunden: Als Länder hatten wir keine Möglichkeit, in das Verfahren zur Errichtung von Primärversorgungseinheiten einzugreifen. Wir konnten nichts tun, außer den Ärztinnen und Ärzten finanzielle Unterstützungen zuzusichern. Und genau das haben wir in Kärnten getan: Wir haben für jedes PVE zugesagt, bis zu 1,2 Millionen Euro an Anschubfinanzierung auszuschütten. Trotz dieser 1,2 Millionen wurde nur ein Primärversorgungszentrum, das Medineum in Klagenfurt Annabichl, eröffnet“, so Gesundheitsreferentin Beate Prettner.
Sitzung mit der österreichischen ÖGK-Spitze
Durch die Gesetzesänderung, die zum Jahresende 2023 auf Bundesebene in Kraft trat, ist es nun auch den Bundesländern möglich, die Errichtung eines Ärztezentrums aktiv voranzutreiben. „Und diese Chancen, die uns die Gesetzesänderung bietet, werden wir jetzt in Kärnten ausschöpfen“, informiert Landesrätin Prettner am Freitag, dem 9. Februar 2024, nach einer Sitzung mit der österreichischen ÖGK-Spitze, zu der sie eingeladen hat.
Wir sind uns in dem Gespräch einig geworden, dass wir alle uns nunmehr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen werden, um unsere vier geplanten Primärversorgungszentren zu realisieren. Wir können und wollen nicht mehr länger warten, bis sich die Ärztekammer und die ÖGK einig werden.
Gesundheitsreferentin Beate Prettner
Und sie präzisiert: „Über das so genannte verkürzte Verfahren können wir bereits nächste Woche die ersten konkreten Schritte für ein neues PVE setzen.“ Dieses neue PVE wird am Standort Villach realisiert.
Drei weitere PVE geplant – Wolfsberg, Völkermarkt und Spittal
Zudem versichert Prettner: „Der Startschuss für die weiteren drei PVE sollen kurz danach folgen. Die Standorte sind für Wolfsberg, Völkermarkt und Spittal anvisiert.“ Die Realisierung ist bis zum Jahr 2025 geplant. So ist es auch im Regionalen Strukturplan Gesundheit 2025 vorgesehen. „Im RSG 2025 sind fünf PVE geplant. Und diese hätten wir dann, wenn wir das verkürzte Verfahren anwenden.“
Nach wie vor keine Vertragsunterzeichnung
Trotzdem hofft Prettner, dass die Ärztekammer wieder mit an Bord geholt werden kann. Bis dato sei es leider so, dass die Kärntner Ärztekammer, als einzige Ärztekammer in Österreich, den PVE-Gesamtvertrag mit der ÖGK noch nicht unterzeichnet hat. Auch für den aktuell amtierenden Obmann der ÖGK, Matthias Krenn, sei es bedauerlich, dass es nach wie vor keine Vertragsunterzeichnung gibt: „Deshalb gehen nun das Land Kärnten und die österreichische Gesundheitskasse den gemeinsamen Weg ohne Ärztekammer.“ Für Krenn haben PVE „absolute Dringlichkeit, weil sie ein wichtiges Instrumentarium sind, die Grundversorgung im niedergelassenen Bereich zu stärken.“