Im Januar 2024 verzeichnete der Verbraucherpreisindex in Österreich laut Statistik Austria einen Rückgang auf 122,4 Punkte. Dies entspricht einer Steigerung der Verbraucherpreise um 4,5 % im Vergleich zum Januar 2023. Gegenüber dem Vormonat Dezember 2023 sank das durchschnittliche Preisniveau um 0,2 %.
Zu Beginn des Jahres 2024 fiel die Teuerungsrate in Österreich auf den niedrigsten Stand seit Dezember 2021. Dieser Rückgang auf 4,5 % ist hauptsächlich auf die günstigeren Preise für Haushaltsenergie im Jahresvergleich zurückzuführen.
Insbesondere die Strompreise, die ein Jahr zuvor aufgrund stark gestiegener Netzkosten deutlich angestiegen waren, trugen im Januar 2024 zu einer Dämpfung der Preise bei. Außerdem stiegen die Preise in vielen anderen Bereichen wie bei Treibstoffen nicht mehr so stark wie in den vorangegangenen Monaten. Dennoch gab es weiterhin signifikante Preissteigerungen bei Restaurants und Hotels, wie Tobias Thomas, Generaldirektor von Statistik Austria, erläuterte.
Durchschnittliches Preisniveau um 0,2 % gesunken
Vom Dezember 2023 zum Januar 2024 sank das durchschnittliche Preisniveau um 0,2 %. Als Haupttreiber der Preissteigerungen im Vergleich zum Vormonat Dezember 2023 erwiesen sich Bewirtungsdienstleistungen, die durchschnittlich um 1,1 % teurer wurden, was einen Einfluss von +0,12 Prozentpunkten hatte. Als Hauptpreisdämpfer zeigten sich aufgrund des Schlussverkaufs günstigere Bekleidungsartikel, die durchschnittlich um 11,7 % günstiger wurden und einen Einfluss von -0,37 Prozentpunkten hatten.
Teuerung laut harmonisiertem Verbraucherpreisindex im Januar 2024 bei 4,3 %
Die Teuerungsrate gemäß dem harmonisierten Verbraucherpreisindex lag im Januar 2024 bei 4,3 % (Dezember 2023: +5,7 %), was niedriger ist als die Rate des Verbraucherpreisindex. Der Indexstand des harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) erreichte 132,61.
Die Unterschiede zwischen dem HVPI und dem Verbraucherpreisindex ergeben sich unter anderem aus den unterschiedlichen Gewichtungen bestimmter Posten wie der Instandhaltung von Wohnungen und Pauschalreisen, die im HVPI geringere Gewichtsanteile haben, sowie Preisanstiegen für Freizeit- und Kulturdienstleistungen sowie Beherbergungsdienstleistungen, die im HVPI stärker ins Gewicht fallen.