Um dem Problem des „Wildparkens“ und der überhöhten Geschwindigkeit von elektrischen Rollern entgegenzuwirken, wird künftig eine Verordnung in Kraft treten. Diese sieht vor, dass Vermieter von E-Scootern sich an ein klar definiertes Regelwerk für das Abstellen und Abholen der Fahrzeuge halten müssen.
In Klagenfurt haben achtlos abgestellte oder zu schnell fahrende E-Scooter wiederholt für Unmut in der Bevölkerung gesorgt. Zur Verbesserung der Situation wurde eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern aller Fraktionen unter der Leitung von Verkehrsausschuss-Obmann Gemeinderat Christian Glück eingerichtet. In Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung, dem Ordnungsamt, der Polizei sowie dem ÖZIV und dem Blinden- und Sehbehindertenverband wurde in den vergangenen Monaten eine straßenpolizeiliche Verordnung ausgearbeitet, die in der letzten Gemeinderatssitzung mehrheitlich beschlossen wurde und am 1. Juni 2024 in Kraft tritt. Die Verordnung regelt die gewerbliche Vermietung von E-Scootern detailliert.
Wir haben uns mit anderen Städten abgestimmt und das beste von allen Verordnungen für Klagenfurt herausgeholt. Den E-Scooter-Vermietern geben wir klare Regeln vor und verbessern damit die Verkehrssicherheit.
Verkehrsreferentin Stadträtin Sandra Wassermann, BA
Die wichtigsten Punkte der Verordnung
Die Verordnung umfasst eine Reihe von Maßnahmen wie eine maximale Anzahl von E-Scootern pro Vermieter, vordefinierte Abstellflächen und -verbotszonen sowie Geschwindigkeitsbegrenzungen. Jeder Vermieter darf im Stadtgebiet maximal 200 E-Scooter aufstellen, wovon mindestens 30 im Bereich Viktring sein müssen. Zudem müssen Fahrer die gekennzeichneten Abstellflächen innerhalb der Ringe nutzen, und Vermieter sind verpflichtet, technische Vorkehrungen zu treffen, um die Einhaltung dieser Bestimmung zu gewährleisten.
Strengere Regeln außerhalb des Rings
An einem Standort dürfen nicht mehr als 15 E-Scooter abgestellt werden. Des Weiteren ist das Abstellen von E-Scootern in Fußgängerzonen, Begegnungszonen, Kurzparkzonen, öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, vor Bauwerken und Einrichtungen kultureller Bedeutung, auf Geh- und Radwegen, in Fahrradabstellanlagen, im Bereich von Bushaltestellen sowie auf Flächen mit taktilem Leitsystem verboten.
Das Durchhaltevermögen hat sich ausgezahlt, denn wir können mit der neuen Verordnung wichtige Verbesserungen herbeiführen, insbesondere auch für den Stadtteil Viktring.
Verkehrsausschuss-Obmann Gemeinderat Christian Glück
Ausstattung und Geschwindigkeit
Die E-Scooter selbst müssen mit leicht bedienbaren Blinkern und einem Ständer ausgerüstet sein. In Fußgängerzonen ist eine Höchstgeschwindigkeit von 8 km/h erlaubt, im restlichen Stadtgebiet 20 km/h. Vermieter sind zudem verpflichtet, falsch abgestellte E-Scooter binnen zwei Stunden nach einer Meldung abzuholen. Bei Nichtbeachtung kann die Behörde die Entfernung veranlassen.
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung werden als Verwaltungsübertretung geahndet.