Ab März 2024 treten die neuen Parkgebühren für die Parkplätze der Bundesforste in Millstatt in Kraft. Die Kontrolle obliegt der Park & Control PAC Austria GmbH. Darüber hinaus werden Optionen für Jahres-, Wochen- und Monatskarten angeboten.
Ab dem 1. März 2024 gelten neue Tarife für die Parkraumbewirtschaftung auf den Parkplätzen der Österreichischen Bundesforste in Millstatt am See. Die Parkplätze rund um das Stift Millstatt sind zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober montags bis sonntags von 08:00 bis 20:00 Uhr gebührenpflichtig.
Stellplatzentgelt
Der Stundentarif beläuft sich auf 0,80 EUR, mit einer maximalen Tagesgebühr von 9,60 EUR. Es gibt keine freien Minuten! Zahlungen können am Parkautomaten mit Bargeld sowie Bankomat- oder Kreditkarte und über die „APCOA FLOW APP“ erfolgen. Wenn das Parken länger dauert, kann man am Automaten oder mit der App nachzahlen.
Tickets
Bei Ganzjahres-, Wochen- und Monatstickets fallen keine zusätzlichen Gebühren an, sie stellen jedoch keinen freien Parkplatz sicher. Bis zum 15. April 2024 sind die Ganzjahrestickets hier für 120 EUR erhältlich. Wochentickets kosten 35,00 EUR, Monatstickets 48,00 EUR. Das Fahrzeugkennzeichen wird beim Kauf vermerkt und kann einmal jährlich gebührenfrei geändert werden. Für weitere Änderungen fallen Gebühren an.
Regelungen und Kontrolle
Die Park & Control PAC Austria GmbH übernimmt die Parkplatzbewirtschaftung und Kontrollen. Es ist nicht erlaubt, Wohnmobile, Campingwagen und Lastkraftwagen über Nacht zu parken. Es wird gebeten, dass Einpendlerinnen und Einpendler die Parkplätze am Beachvolleyballplatz verwenden.
Hintergrund der Tarifanpassung
Seitens der Österreichischen Bundesforste heißt es, dass die Parkraumbewirtschaftung im Jahr 2020 aufgrund der Pandemie ausgesetzt wurde. In den darauffolgenden Jahren 2021, 2022 und 2023 fanden keine Anpassungen der Parkgebühren statt. Aufgrund signifikant gestiegener Bewirtschaftungskosten und der Zielsetzung, die Steuerung der Besucherströme zu optimieren, sehen sich die Österreichischen Bundesforste nun jedoch veranlasst, eine Tarifanpassung vorzunehmen. „Die Monats- und Ganzjahrestickets werden nur inflationsbedingt angepasst. Es besteht die Absicht, die Tarife in den kommenden zwei Jahren beizubehalten“, so die ÖBf.