Elf Klauseln für Maturareisen im Jahr 2021 wurden als rechtswidrig eingestuft. Der Anbieter von X-Jam-Maturareisen darf diese nicht mehr verwenden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat der Arbeiterkammer (AK) erneut Recht gegeben. Betroffene können ihr Geld mit einem Musterbrief der AK zurückfordern.
Die Arbeiterkammer (AK) hat erfolgreich gegen zwei Fassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Maturareiseanbieters DocLX Travel Events GmbH aus den Jahren 2019 und 2021 geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) stellte fest, dass zahlreiche Klauseln aus dem Jahr 2019 für Maturareisen im Jahr 2021 größtenteils ungültig sind. Ein kritischer Punkt war die Stornopauschalgebühr von 30 bis 85 Prozent, die ohne Hinweis auf das kostenlose Rücktrittsrecht bei außergewöhnlichen Umständen wie Waldbränden verlangt wurde. Konsumentinnen und Konsumenten können nun mithilfe von Musterbriefen der AK unrechtmäßig gezahlte Gebühren zurückfordern.
Bereits im Vorjahr hatte die AK in einem ähnlichen Fall Recht bekommen, als sie gegen Klauseln in den AGB für Reisen im Jahr 2022 vorging. Unzulässig waren etwa ein „Green-Beitrag“ von zehn Euro für alle Buchungen, eine Bearbeitungsgebühr für die Namensänderung von Ersatzreisenden sowie eine Stornopauschalklausel ohne Hinweis auf außergewöhnliche Rücktrittsgründe.
AK hat einen weiteren Erfolg erzielt
Nun bestätigte der OGH erneut die Rechtswidrigkeit der geklagten Klauseln für Reisen im Jahr 2021, die auf den AGB von 2019 basierten. Elf Klauseln dürfen nicht mehr verwendet werden.
Die wichtigsten unzulässigen Klauseln:
- Intransparente Stornopauschalklausel: DocLX hat Stornopauschalen von 30 bis 85 Prozent ohne Hinweis auf das kostenlose Rücktrittsrecht bei außergewöhnlichen Umständen – etwa Waldbränden – verwendet. Es schien, als würde ein Rücktritt nur gegen Gebühr möglich sein. Reisende können aber sehr wohl kostenlos vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn am Urlaubsort oder in der unmittelbaren Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten und die Reise dadurch nicht stattfinden kann oder erheblich beeinträchtigt wird.
- Unzulässige Bearbeitungsgebühr: 27 Euro Bearbeitungsgebühr für Namens-, Wochen- oder Anreiseänderungen, Verkürzung oder Verlängerung der Reise sowie für den Fall der Stornierung. Die Klausel widerspricht dem Pauschalreisegesetz, weil sie unter anderem keine Einschränkung auf angemessene oder tatsächliche Kosten vorsieht.
- Unrechtmäßige Reiseversicherungsprämie: DocLX hob für eine optional abzuschließende Reiseversicherung eine Prämie von 53 Euro pro Person ein. Der/die Reisende wurde dabei im Unklaren gelassen, mit welchem Versicherer abgeschlossen wird und welche Leistungen inkludiert sind. Zudem konnte die Versicherung nicht storniert werden. Das widerspricht dem Versicherungsvertragsgesetz. Bei Stornierung der Reise wurde wieder eine Bearbeitungsgebühr von 27 Euro verrechnet.
Die Urteile gelten grundsätzlich nur für die jeweiligen Geschäftsbedingungen. Bei abweichenden Klauseln prüfen wir, ob sie den geklagten Klauseln ähneln. Konsument:innen können die zu Unrecht eingehobenen Gebühren per AK Musterbrief zurückfordern, sowohl für Reisen im Jahr 2021 als auch für 2022. Daher genau nachsehen, welche Fassung der Geschäftsbedingungen vereinbart wurde!
AK Konsument:innenschützerin Gabriele Zgubic
Weitere Informationen zu den rechtswidrigen Klauseln, den Musterbriefen und den Urteilen sind auf der Website der Arbeiterkammer Wien unter dem Link wien.arbeiterkammer.at/x-jam zu finden.