Die Landesregierung hat das von LHStv. Gruber vorgelegte Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz beschlossen. In ausgewiesenen Gebieten soll der Abschuss von Schadwölfen bereits bei unmittelbarer Bedrohung möglich sein.
Im Jahr 2022 seien 400 Nutztierrisse und im Jahr 2023 133 Nutztierrisse in Kärnten von Wölfen verursacht worden. Zudem seien bereits in diesem Jahr 60 Mal Vergrämungsschritte gegen Risikowölfe eingeleitet worden. Nun trifft die Kärntner Landesregierung gesetzliche Vorkehrungen für die anstehende Alm- und Weidesaison. Auf Vorschlag des Jagd- und Agrarreferenten LHStv. Martin Gruber wurde das erste Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz beschlossen.
Ein wichtiges Signal an die Kärntner Almwirtschaft. Denn kurz gesagt wird dieses Gesetz einen schnelleren Abschuss von Schadwölfen ermöglichen.
Jagd- und Agrarreferent LHStv. Martin Gruber
Eckpunkte des Gesetzes
Die Eckpunkte des Gesetzes haben sich nach dem Begutachtungsverfahren nicht verändert: In ausgewiesenen Almschutzgebieten, in denen Herdenschutzmaßnahmen nicht umsetzbar sind, wird ein Eingreifen gegen Schadwölfe möglich, sobald eine unmittelbare Bedrohung für Nutztiere von ihnen ausgeht. Zusätzlich entfällt die bisherige Regelung, die in der Wolfsverordnung für Schadwölfe galt, wonach eine bestimmte Anzahl von Nutztieren getötet worden sein musste, bevor der Wolf zum Abschuss freigegeben war. Bereits nachdem der erste Riss festgestellt wurde, besteht jetzt laut Gesetz die Möglichkeit der Entnahme des Schadwolfes, und zwar für die Dauer von vier Wochen, im gesamten Jagdgebiet sowie innerhalb eines 10-Kilometer-Radius davon. Auch die Vergrämung von Wölfen in Almschutzgebieten und auf Weiden ist durch jede Person und zu jeder Zeit möglich. Soll ein Warnschuss abgegeben werden, hat dies durch einen Jagdausübungsberechtigten zu erfolgen.
Damit dieses Gesetz noch vor der heurigen Weidesaison in Kraft treten kann und es zu keinen rechtlichen Regelungslücken kommt, haben wir parallel bereits weitere Verordnungen in Begutachtung geschickt.
Jagd- und Agrarreferent LHStv. Martin Gruber
Zum einen gibt es die Verordnung, die festlegt, welche Kärntner Almen konkret zu Schutzgebieten erklärt werden. Aktuell liegen in allen Kärntner Gemeinden, in deren Gemeindegebieten sich bewirtschaftete Almen befinden, Listen und Übersichtspläne zu den geplanten Almschutzgebieten aus, die eingesehen werden können.
Zweitens wurde eine neue Risikowolfs-Verordnung zur Begutachtung vorgelegt, um im Siedlungsgebiet weiterhin die Möglichkeit zu bieten, Problemwölfe zu vergrämen und wenn nötig zu entnehmen.
Diese Regelung für Risikowölfe, die sich in bewohntem Gebiet aufhalten, hat sich als enorm wichtig erwiesen, um die Bevölkerung zu schützen, und soll daher beibehalten werden.
Jagd- und Agrarreferent LHStv. Martin Gruber
Sie muss jedoch neu erlassen werden, da die Regelungen für den Schadwolf herausgenommen wurden.
Rasche Behandlung im Kärntner Landtag sei wichtig
Eine rasche Behandlung des Alm- und Weideschutzgesetzes im Kärntner Landtag sei nun wichtig, damit der Zeitplan bis zum Start der Alm- und Weidesaison eingehalten werden kann, so Gruber. Kärnten werde damit erneut eine Vorreiterrolle unter den österreichischen Bundesländern einnehmen.
Das Alm- und Weideschutzgesetz ist ein neuer Weg, den Kärnten im Umgang mit dem Raubtier Wolf einschlägt. Ich bin überzeugt davon, dass es das braucht, um die Kärntner Landwirtschaft und Almwirtschaft beim Thema Wolf zu schützen und zu unterstützen. Und davon lasse ich mich auch durch Anzeigen und Drohschreiben nicht abbringen!
Jagd- und Agrarreferent LHStv. Martin Gruber