Die Auszahlung von 1.367.116 Euro als Zweckzuschuss an Rettungsorganisationen ist wichtig und absolut notwendig, um im Krisen- und Katastrophenfall optimal gerüstet zu sein, so LR Fellner.
Katastrophenschutzreferent Landesrat Daniel Fellner informierte über die Bereitstellung des Zweckzuschusses für die Rettungsorganisationen. Dieses Jahr beläuft sich der Zuschuss auf 1.367.116 Euro – Mittel, die „dringend benötigt werden, um notwendige Anschaffungen wie Einsatzfahrzeuge oder Ausrüstung zu tätigen“, erklärte Fellner.
Dieser Zweckzuschuss ist wichtig und absolut notwendig, um unsere Rettungsorganisationen in ihrer Leistungsstärke zu unterstützen. Und um, gerade im Katastrophenfall, bestens vorbereitet und ausgestattet zu sein, sind Investitionen und Anschaffungen einfach unerlässlich. Man reagiert hier auch auf die zunehmenden Katastropheneinsätze der vergangenen Jahre und investiere in die Zukunft. Denn eines muss uns angesichts des Klimawandels gewiss sein, weniger werden diese Einsätze leider nicht werden.
Katastrophenschutzreferent Landesrat Daniel Fellner
Unterstützung von Rettungs- und Zivilschutzorganisationen
Zu Beginn des Jahres 2024 wurde das Bundesgesetz zur Unterstützung von Rettungs- und Zivilschutzorganisationen wirksam. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Leistungsstärke von Rettungsorganisationen im Krisen- und Katastrophenfall zu erhöhen.
Zweckzuschuss in der Höhe von 1.367.116 Euro
Das Land Kärnten erhält vom Bund jährlich einen Zweckzuschuss in Höhe von 1.367.116 Euro. Damit sollen anerkannten Rettungsorganisationen die Beschaffung wesentlicher Geräte wie Einsatzfahrzeuge, Einsatzmittel, Ausrüstungen und Infrastruktur ermöglicht werden.
Aufteilung der Fördermittel für 2024
Die Verteilung der Fördermittel für 2024 erfolgt nach einem vorgeschlagenen Schlüssel an folgende Organisationen: Österreichisches Rotes Kreuz Landesverband Kärnten, Samariterbund Kärnten Rettung und Soziale Dienste, Johanniter Kärnten, Österreichischer Bergrettungsdienst Landesleitung Kärnten, Österreichischer Wasserrettungsdienst Landesverband Kärnten sowie an die Österreichische Höhlenrettung Landesverband Kärnten.