Die vergangenen Unwetter in Kärnten haben erhebliche Schäden verursacht. Die Arbeiterkammer (AK) informiert, dass Katastrophenschäden in voller Höhe von der Steuer absetzbar sind.
„Die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch Unwetter oder ähnliche Katastrophen entstanden sind, können als außergewöhnliche Belastungen bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden!“, erklärt AK-Präsident Günther Goach und ermutigt Betroffene, sich bei Fragen an die Steuerexpert:innen der AK Kärnten zu wenden. Diese unterstützen gratis beim Jahresausgleich.
„In voller Höhe absetzbar“
Die kürzlichen Unwetter, die Teile von Kärnten heimgesucht haben und in der Ortschaft Kremsbrücke sogar einen Zivilschutzalarm erforderlich machten, richteten beträchtliche Schäden an. Die Wiederherstellung der durch das Unwetter beschädigten Werte ist mit hohen Kosten verbunden. Diese Aufwendungen können Betroffene vollständig steuerlich geltend machen, betont Diana Jusic, Steuerexpertin der AK Kärnten.
Die AK hilft Unwetter-Opfern bei der steuerlichen Absetzung der Ausgaben für die Beseitigung von Katastrophenschäden. Laut Jusic können unter anderem die Reparatur und Sanierung der beschädigten Vermögenswerte – von der Erneuerung des Verputzes über das Streichen von Räumen bis hin zur Reparatur von Zäunen oder Autos – als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.
Ebenso können die Ausgaben für Ersatzbeschaffungen – ob der Neubau von Gebäudeteilen oder der Kauf neuer Möbel, Kleidung oder Geschirr – abgesetzt werden.
Forderung der AK Kärnten
Während Unternehmer:innen Unwetterschäden über einen längeren Zeitraum steuerlich absetzen können, dürfen Beschäftigte dies nur einmalig tun und sind dabei auf ihr zu versteuerndes Einkommen beschränkt.
Angesicht der vermehrten Unwetterschäden erneuert die AK Kärnten ihre Forderung nach einer zeitlich unbegrenzten steuerlichen Absetzbarkeit von Unwetterschäden auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie sie auch Unternehmerinnen und Unternehmern gewährt wird!
AK-Präsident Günther Goach
Die Steuerberatung der Arbeiterkammer ist umsonst. Die Steuerexpert:innen der AK können Sie unter der Telefonnummer 050 477-3002 kontaktieren.