Ist ein Flug ausgefallen? Der ÖGB beantwortet häufige Fragen dazu, was Beschäftigte tun sollten, wenn sie nicht an ihren Arbeitsplatz kommen können. Der Arbeitgeber muss unverzüglich informiert werden.
Auch in diesem Sommer enden viele Urlaube mit einer bösen Überraschung – Rückflüge oder auch Rückreisen mit dem Zug werden storniert (oder haben extreme Verspätungen) und die Betroffenen sitzen unverschuldet im Ausland fest.
Umgehend Arbeitgeber informieren!
Wenn der Rückflug überraschend gestrichen wurde, ist „das Wichtigste, umgehend den Arbeitgeber zu informieren – egal ob man zu spät oder gar nicht in die Arbeit kommen kann; das kann man per Telefon, E-Mail oder andere in der Firma übliche Kommunikationskanäle wie zum Beispiel WhatsApp machen. Tut man das nicht, kann es unter Umständen zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie einer Entlassung kommen“, sagt ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko.
Keine Konsequenzen zu fürchten
Wer wegen eines stornierten Fluges nicht rechtzeitig in die Arbeit kommen kann und Bescheid gegeben hat, „braucht keine Konsequenzen fürchten“, erklärt Trinko. Wenn der Flug storniert wurde und man unverschuldet verspätet aus dem Urlaub zurückkommt, „muss man sich auch keinen zusätzlichen Urlaubstag nehmen“, so der Arbeitsrechtsexperte: „In diesem Fall liegt ein Dienstverhinderungsgrund vor.“