Das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung über die Flattnitzer Liftgesellschaft m.b.H. wurde eröffnet. Ein Sanierungsplan mit 20 Prozent wurde eingebracht.
Am 9. September 2024 wurde über das Vermögen der Flattnitzer Liftgesellschaft m.b.H., ansässig in 9346 Glödnitz, ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung am Landesgericht Klagenfurt eröffnet.
Die Flattnitzer Liftgesellschaft betreibt seit den 1960er Jahren das Skigebiet auf der Flattnitz. Es umfasst einen Sessellift (DSL Hirnkopf) und zwei Schlepplifte. Der Schlepplift Fürstenhütte gehört der Gesellschaft, während der Schlepplift Isopp gepachtet ist.
- Geschäftsführer: Mag. Peter Urabl (seit Juli 2024)
- Gesellschafter: Gemeinde Glödnitz (100 %)
- Betroffene Dienstnehmer: Derzeit 1 Dienstnehmer, zuletzt in der Wintersaison 2023/24 waren es 12.
- Betroffene Gläubiger: Rund 20
Finanzielle Lage und Überschuldung
Die Passiva betragen EUR 235.000, die Aktiva liegen bei EUR 184.000. Daraus ergibt sich eine vermögensrechtliche Überschuldung von EUR 51.000. Unter Berücksichtigung von Rückstellungen für den Abbau von Liftanlagen, die auf EUR 800.000 geschätzt werden, ergibt sich eine Überschulung von rund EUR 850.000.
Sanierungsplan
Ein Sanierungsplan mit 20 Prozent binnen 2 Jahren wurde eingebracht. Wie dem KSV1870 bekannt ist, sollen die dafür erforderlichen Mittel einerseits aus dem Kreis der bisherigen öffentlichen „Unterstützer“ des Skigebiets, der Standortgemeinde und den umliegenden Gemeinden im Bezirk St. Veit an der Glan sowie andererseits von örtlichen „Interessenten“ und einem Investor aufgebracht werden.
Details zur Insolvenz
Für die Führung des Schiliftbetriebes hat es in den letzten Jahren regelmäßig jährliche Zuwendungen seitens der Gesellschafterseite gegeben. In der abgelaufenen Wintersaison 2023/24 haben neben der Gemeinde Glödnitz als Gesellschafterin auch noch weitere Gemeinden aus dem Bezirk St. Veit/Glan Geldmittel von insgesamt rd. EUR 100.000,00 in die Gesellschaft eingebracht, die letztlich aber nicht ausgereicht haben, um die Saison kostendeckend zum Abschluss zu bringen. Die Planungsrechnung des zurückgetretenen Geschäftsführers war negativ und hätte dafür wiederum ein sechsstelliger Betrag an Mittelzuführungen erfordert, sodass die Sommersaison nicht gestartet worden ist. Da insbesondere bloße Verlustabdeckungen der Gesellschafterin zuletzt von der Aufsichtsbehörde nicht mehr genehmigt worden sind und eine Bürgermeisterkonferenz der Gemeinden des Bezirks St. Veit/Glan Anfang September ebenfalls eine kurzfristig erforderliche Mittelaufbringung für fällige Verbindlichkeiten nicht zeitnahe erbringen konnte, konnte eine kurzfristig erforderliche Mittelbereitstellung für fällige Verbindlichkeiten letztlich nicht erwirkt werden, sodass dafür keine ausreichende Liquidität vorhanden ist.
Schuldnerangaben
Zum Insolvenzverwalter wurde Mag. Max Verdino, Rechtsanwalt in St. Veit, bestellt. Die erste Gläubigerversammlung sowie die Berichts- und Prüfungstagsatzung werden für den 22. Oktober 2024 anberaumt.
Forderungsanmeldungen
Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 7. Oktober 2024 beim KSV1870 anmelden (Mail: insolvenz.klagenfurt@ksv.at).