Über das Vermögen von Stefan Tamegger wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet. Die Überschuldung wird auf EUR 174.354 geschätzt. Der Schuldner plant den Fortbetrieb des Unternehmens.
Der Alpenländische Kreditorenverband gibt bekannt, dass über das Vermögen von Stefan Tamegger, Fahrzeughändler in St. Veit/Glan, ein Insolvenzverfahren am Landesgericht Klagenfurt eröffnet wurde. Es handelt sich hierbei um ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung.
Von der Insolvenz sind insgesamt 30 Gläubiger und 3 Dienstnehmer betroffen. Der Schuldner plant, den Betrieb des Unternehmens fortzuführen und einen Sanierungsplan mit einer Quote von 20 Prozent abzuschließen.
Schuldner betreibt Fahrzeughandel
Der Schuldner betreibt seit dem Jahr 2015 einen Fahrzeughandel. Seit Oktober 2019 umfasst der Unternehmensgegenstand nicht nur den Handel mit Motorrädern und Kraftfahrzeugen, sondern auch deren Reparatur. Über das Vermögen des Schuldners wurde bereits im Jahr 2019 ein Insolvenzverfahren eröffnet, das mit dem Abschluss eines Sanierungsplans endete. Der Schuldner hat diesen Sanierungsplan erfüllt.
Ursachen der Insolvenz
Die Ursachen der Insolvenz werden damit angeführt, dass der Schuldner aufgrund eines Unfalls von Januar bis März 2024 krankheitsbedingt ausfiel. Tamegger ist für die Akquise neuer Kunden, die Kundenbetreuung und den Verkauf zuständig. Sein Ausfall führte zu massiven Einkommenseinbußen. Außerdem war in dieser Zeit auch sein Werkstattmeister länger krank, was wiederum zu Verzögerungen bei der Erfüllung von Aufträgen und Umsatzeinbußen führte. Überdies ist ein Prozess anhängig. Im November 2022 kam es zu einem Großbrand in den Geschäftsräumlichkeiten, der massive Schäden am sämtlichen Inventar zur Folge hatte. Seitens der Versicherung wurde nicht alles gezahlt, sodass die Gefahr besteht, dass der Schuldner mit einer Restforderung von rund EUR 160.000,00 rechnen muss.
Die Verbindlichkeiten betragen insgesamt rund EUR 236.000. Die Aktiva belaufen sich auf rund EUR 61.646, sodass von einer Überschuldung in Höhe von EUR 174.354 auszugehen ist.
Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV eingereicht werden.