Beschäftigte aus den Pflege- und Gesundheitsberufen erhalten oft keine fachspezifische Weiterbildung während der Arbeitszeit. Diese muss jedoch als Arbeitszeit gelten, erklärt AK-Präsident Goach.
Zurzeit wenden sich vermehrt Beschäftigte aus den Pflege- und Gesundheitsberufen an die AK Kärnten, weil ihnen fachspezifische Weiterbildung während der Arbeitszeit verwehrt wird. „Sind zur Ausübung der Tätigkeit Aus- und Weiterbildung gesetzlich vorgeschrieben, so müssen diese als Arbeitszeit gewertet werden!“, mahnt AK-Präsident Günther Goach mit Verweis auf neue gesetzliche Regelungen und betont: „Vor allem im Gesundheitsbereich sind Fortbildungen ein Gewinn für Beschäftigte, Betriebe und natürlich Patientinnen und Patienten!“
Wer übernimmt die Kosten?
Eine neue gesetzliche Regelung stellt klar: Die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen gilt für Beschäftigte mit einem privatrechtlichen Arbeitsvertrag als Dienstzeit. „Die Kosten für Aus-, Fort- und Weiterbildung sind jedenfalls unter den gesetzlichen Voraussetzungen von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zu übernehmen, es sei denn, sie werden von Dritten – etwa dem Arbeitsmarktservice – getragen“, erklärt Maximilian Turrini, Leiter der Abteilung Arbeitsrecht in der AK Kärnten. „Dies bietet nicht nur rechtliche Sicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern fördert auch eine Kultur des Lernens und der Entwicklung innerhalb der Unternehmen“, so AK-Präsident Günther Goach.
Die neue Regelung ist ein wichtiger Schritt in Richtung gerechterer Arbeitsbedingungen. Es ist entscheidend, dass Beschäftigte ihre Rechte kennen und nutzen – unsere Expertinnen und Experten stehen AK-Mitgliedern beratend zur Seite!
AK-Präsident Günther Goach