Die Gebührenbefreiung für reine Elektroautos und Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen sowie in gebührenpflichtigen Parkstraßen in Klagenfurt endet am 31. Dezember 2024. Ab dem 1. Januar 2025 ist auch für diese Fahrzeuge die Kurzparkzonengebühr bzw. Parkgebühr zu entrichten. Dies gilt ebenfalls während des Ladevorgangs.
Im neuen Jahr treten Änderungen beim Parken in Klagenfurt in Kraft. Ab dem 1. Januar 2025 entfällt die bislang gültige Gebührenbefreiung für reine Elektroautos und Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen sowie in gebührenpflichtigen Parkstraßen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Kurzparkzonengebühr bzw. Parkgebühr auch für diese Fahrzeuge zu entrichten, einschließlich der Zeit des Ladevorgangs an E-Ladestationen.
Parkregelungen in Klagenfurt
- Eine gebührenpflichtige Kurzparkzone mit folgendem Tarif: Die 1. Stunde = 90 Cent, danach 90 Cent/30 Minuten.
- 15 Minuten Gratisparken – nur mit Angabe des minutengenauen Abstellzeitpunktes!
- Fünfminütige Toleranzzeit nach Ablauf des Parkscheins (gilt nicht für das 15-Minuten-Gratisparken!).
- Gebührenpflicht gilt von Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr, und Samstag, 8:00 bis 12:00 Uhr. Keine Gebührenpflicht an Sonn- und Feiertagen.
- Zwei Bezahlarten: Bezahlung mit den Handyparken-Apps oder über Parkscheinautomaten innerhalb und außerhalb des Rings für bargeldlose Zahlungen oder Bezahlung mit Euromünzen.