Plastikflaschen kommen nicht mehr in den Gelben Sack: Ab Jänner 2025 tritt die neue Pfandverordnung für Getränke in Kunststoffflaschen und Metalldosen mit einem Volumen zwischen 0,1 und 3 Litern in Kraft.
Mit Jänner 2025 ändert sich der Inhalt des Gelben Sacks und der Gelben Tonne: Das System des Einwegpfands für Getränkeverpackungen wird eingeführt. Ab dann gehören mit dem Pfandlogo gekennzeichnete – nicht zusammengedrückte – Kunststoffflaschen und Getränkedosen zu eigenen Pfandsammelstellen.
Ausgenommen sind Flaschen von Milchprodukten, Sirupen und medizinischen Produkten. Die Pfandhöhe für Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall beträgt einheitlich 25 Cent. Dieser Betrag wird beim Kauf erhoben und bei der Rückgabe erstattet.
Künftig können bepfandete Leergebinde an den meisten Verkaufsstellen wie Supermärkten, Bäckereien, Drogeriemärkten oder Gastronomiebetrieben zurückgegeben werden. Dies geschieht entweder über Rücknahmeautomaten oder durch manuelle Rücknahme.
Was gehört weiterhin in den Gelben Sack?
Sowohl der Gelbe Sack als auch die Gelbe Tonne sind weiterhin essenziell für die Kunststoff-Kreislaufwirtschaft: Folien, Leichtverpackungen, Plastikflaschen ohne Pfand (wie Waschmittelgebinde), Getränkepackerl, Plastikbecher, Zahnpastatuben und Aludosen gehören nach wie vor hinein.