Nicht mehr lange, und das Jahr 2025 beginnt. Doch welche Feuerwerksregeln gelten? Die Gemeinde Bad Kleinkirchheim informiert über die Bestimmungen.
Die Gemeinde Bad Kleinkirchheim macht auf die geltenden Vorschriften für Feuerwerkskörper aufmerksam und beruft sich auf die Regelungen des Pyrotechnikgesetzes (Bundesgesetzblatt 131/2009, idgF).
Verbot von Feuerwerk der Kategorie F2
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 wie Blitzknallkörper, Schweizerkracher, Pyrodrifter, Raketen und Knallfrösche dürfen nicht im Ortsgebiet sowie innerhalb oder in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen verwendet werden.
Pyrotechnische Gegenstände und Sätze sind außerdem innerhalb und in der unmittelbaren Nähe der folgenden Einrichtungen untersagt:
- Krankenhäuser
- Kinderheime
- Alters- oder Erholungsheime
- Kirchen
- Tierheime und Tiergärten
Regelungen für Kategorien F3 und F4
Pyrotechnische Gegenstände und Sätze der Kategorien F3 und F4 dürfen nur mit behördlicher Bewilligung besessen und verwendet werden.
Stand 04.12.2024/Quelle: bad-kleinkirchheim.gv.at