Die Wohnbeihilfe NEU in Kärnten startet mit dem 1. Jänner 2025. Ein besonderes Augenmerk werde dabei auf Kinder gelegt.
Ab dem 1. Januar 2025 tritt die neue Kärntner Wohnbeihilfe in Kraft.
Wir werden damit nicht nur die bisherigen Bezieherinnen und Bezieher von Wohnbeihilfe stärker unterstützen, sondern auch viele Menschen, die bislang keinen Anspruch haben, erreichen.
Sozialreferentin LHStv.in Gaby Schaunig
Bis zu 42.000 Kärntner Haushalte könnten davon profitieren. Am neuen Modell wurde mehr als ein Jahr lang gearbeitet.
Wir haben uns alle Anträge auf Wohnbeihilfe, auf Heizzuschuss, auf Hilfe in besonderen Lebenslagen daraufhin angeschaut, wo die Hauptprobleme der Kärntnerinnen und Kärntner liegen und wie wir am besten gegensteuern können. Die Antwort war rasch gefunden: mit einer Absicherung des Grundbedürfnisses Wohnen helfen wir am wirksamsten und nachhaltigsten.
Sozialreferentin LHStv.in Gaby Schaunig
Fokus auf Kinder
Ein besonderes Augenmerk lege die neue Wohnbeihilfe auf Kinder. „Leben Kinder im Haushalt, werden die Einkommensgrenzen stark angehoben. Das wird insbesondere alleinerziehende Mütter und Väter deutlich entlasten“, heißt es seitens des Landes.
Und erstmals können auch Personen mit geringen Einkommen, die in einem Eigenheim wohnen, eine monatliche Unterstützung aus der Wohnbeihilfe zur Abfederung der Betriebskosten beantragen.
Sozialreferentin LHStv.in Gaby Schaunig
Insgesamt erhalten dadurch doppelt so viele Kärntnerinnen und Kärntner wie bisher Anspruch auf Wohnbeihilfe.
Antragstellung
Mit der Umstellung auf die neue Wohnbeihilfe ab dem 1. Januar 2025 wird auch die Antragstellung vereinfacht. Zukünftig können Anträge auf Wohnbeihilfe direkt digital beim Land eingereicht werden.
Die neue Kärntner Wohnbeihilfe markiert einen ersten Schritt in Richtung umfassender Digitalisierung. Mehrere unterschiedliche Unterstützungsleistungen – Wohnbeihilfe, Heizzuschuss, Kärnten-Bonus – können in nur einem Schritt beantragt werden. Mehr Service für die Bürgerinnen und Bürger bei weniger Verwaltungsaufwand – eine Win-win-Situation.
Sozialreferentin LHStv.in Gaby Schaunig
Im Sinne der Barrierefreiheit und Zugänglichkeit für alle Bevölkerungsgruppen bleibt auch weiterhin die Möglichkeit einer persönlichen, analogen Antragstellung bestehen.
Formulare ab Januar online
Ab Januar werden Anträge, Formulare und Informationsmaterialien auf wohnbau.ktn.gv.at zum Download bereitgestellt.