Die Weihnachtsfeier ist ein besonderer Anlass, der jedoch rechtliche Konsequenzen mit sich bringen kann. Erfahren Sie, worauf bei der Feier mit den Kolleginnen und Kollegen besonders geachtet werden muss.
Betriebliche Weihnachtsfeiern haben eine lange Tradition und bieten eine Gelegenheit, das Jahr gemeinschaftlich zu beenden und die Teamdynamik zu fördern. Der ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko gibt rechtliche Tipps, wie der Abend erfolgreich und ohne Komplikationen verläuft.
Wer nicht an der Weihnachtsfeier teilnehmen möchte, sollte frühzeitig absagen. Es handelt sich in der Regel um eine freiwillige Veranstaltung, es sei denn, sie findet während der Arbeitszeit statt. Dann kann eine Teilnahme theoretisch auch angeordnet werden.
ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko
Alkohol mit Vorsicht genießen
Kostenlose Getränke können leicht dazu führen, dass Maßlosigkeit eintritt.
Zwischen Stimmung und Skandal liegen oft nur wenige Schlucke. Alkohol macht die Zunge locker, und unbedachte Worte oder Handlungen können am nächsten Tag bereut werden.
ÖGB-Experte
Besonders kritisch wird es, wenn Handyvideos aufgenommen werden, die rasch unter Kolleginnen und Kollegen verbreitet werden.
Kleiderordnung beachten und Haltung bewahren
Selbst in entspannter Atmosphäre sollte auf ein angemessenes Auftreten geachtet werden.
Muscle Shirts, bauchfreie Tops oder Jogging-Anzüge gehören nicht auf die Weihnachtsfeier.
Trinko
Er rät davon ab, sich auf Klatsch und Tratsch einzulassen: „Derartige Gespräche werden schnell unvergesslich – im negativen Sinn.“
Manieren und guter Umgangston haben keine Pause
Beleidigungen, rassistische Äußerungen und sexuelle Belästigung haben selbstverständlich auch auf Weihnachtsfeiern nichts verloren.
Solche Vorfälle können unabhängig von einer Weihnachtsfeier zur Entlassung führen.
Trinko
Unfallversicherung auch auf der Feier gültig
Bei offiziellen Firmenfeiern greift der gesetzliche Unfallversicherungsschutz, einschließlich des Heimwegs.
Allerdings endet der Schutz, wenn der Unfall durch übermäßigen Alkoholkonsum verursacht wird.
Trinko
Spontaner Krankenstand ungeeignet
Wer vorhat, länger zu bleiben, sollte für den nächsten Tag rechtzeitig Urlaub oder Zeitausgleich nehmen. Ein ungeplanter Krankenstand nach einer Weihnachtsfeier gilt als unangemessen.
Es heißt ja nicht umsonst: ‚Wer feiern kann, der kann auch arbeiten.‘ Also, wenn man bis 4 Uhr früh das Tanzbein schwingt und sich dann am nächsten Tag krankmeldet, wird das natürlich gar nicht gut ankommen. Feiern ja, Spaß haben ja, aber eben bitte nicht übertreiben.
Trinko