Die Einreichung zur Photovoltaik- und Stromspeicher-Förderung startet ab dem 7. Jänner 2025. Eine rückwirkende Förderung für im Vorjahr fertiggestellte Anlagen zu den Fördersätzen aus 2024 kann bis zum 28. Februar beantragt werden.
Ab dem 7. Jänner 2025 um 10 Uhr sind Einreichungen für private Photovoltaikanlagen und Stromspeicher zur Landesförderung wieder möglich. Erstmals wird dafür ein neues, volldigitales Fördersystem eingesetzt. Dieses bietet den Vorteil, dass die Bearbeitung von der Einreichung bis zur Förderzusage deutlich schneller erfolgt.
Die Förderung kann künftig ausschließlich online über die Homepage des Landes beantragt werden. Die empfohlene Identifikation des Förderwerbers mittels ID Austria vereinfacht und beschleunigt den Prozess zusätzlich.
Rückwirkende Förderung möglich
Für alle Anlagen, die im Jahr 2025 errichtet werden, gelten die neuen, degressiven Fördersätze, die mit 1. Jänner 2025 in Kraft treten. Eine Übergangsregelung besteht jedoch für Anlagen, die bereits im Jahr 2024 errichtet und fertiggestellt wurden: Bis einschließlich 28. Februar 2025 um 23:59 Uhr können PV-Anlagen und Stromspeicher, die im Jahr 2024 errichtet wurden, rückwirkend mit den Fördersätzen von 2024 gefördert werden. Diese betragen 480 Euro pro kWp für PV-Anlagen und 350 Euro pro kWh für Stromspeicher.
Voraussetzung ist, dass sowohl das Rechnungsdatum als auch die Fertigstellung der Anlage, inklusive der Abnahme, ins Jahr 2024 fallen. Nach Ablauf dieser Frist gelten ausschließlich die neuen Fördersätze für das Jahr 2025.
Wir bitten um Verständnis, dass bereits im Jahr 2024 in Papierform oder per Mail gültig eingereichte Anträge nicht erneut digital eingereicht werden können. Wer bereits im Vorjahr einen gültig eingereichten Antrag gestellt hat, dessen Antrag wird wie bisher bearbeitet. Bitte reichen Sie ihre Anlage nicht doppelt ein.
Land Kärnten
Mittel gesichert
Des Weiteren sind die Mittel für alle rückwirkenden Förderanträge im gesamten Zeitraum bis einschließlich 28. Februar 2025 gesichert. „Es ist nicht erforderlich, bereits zum erstmöglichen Zeitpunkt den Antrag zu stellen“, informiert das Land Kärnten. Bei technischen Schwierigkeiten und für persönliche Unterstützung steht ein Team der Energieabteilung und der Landes-IT zur Verfügung. „Wir bitten um etwas Geduld, wenn es in den ersten Tagen telefonisch aufgrund des zu erwartenden Andrangs etwas länger dauert“, heißt es vom Land Kärnten.
Einreichung ab 7. Jänner 2025
Die Einreichung ist ab dem 7. Jänner 2025 auf der Startseite des Landes www.ktn.gv.at im Bereich „Förderungen“ unter „Energieförderungen“ verfügbar.
Nähere Informationen finden Sie unter:
Themen A – Z → Aktuelles zur Alternativenergieförderung
und auf www.energiewirtschaft.ktn.gv.at.