Ein alkoholisierter Lenker lieferte sich in Kärnten eine Verfolgungsjagd mit der Polizei, erreichte über 200 km/h und verursachte sieben Unfälle mit Fahrerflucht. Zehn Streifenwagen waren im Einsatz.
Aufgrund einer telefonischen Anzeige am 8. Januar 2025 um 17:15 Uhr wurde bekannt, dass ein Fahrzeuglenker alkoholisiert mit einem Pkw im Bereich der Jacques-Lemans-Arena in St. Veit an der Glan unterwegs sein sollte. Einer Zivilstreife sowie einer Blaulichtstreife gelang es, das Fahrzeug zu sichten und für eine Lenker- und Fahrzeugkontrolle kurz anzuhalten.
Plötzlich gab der Lenker Vollgas und flüchtete über einen Randstein hinweg auf die Hörzendorfer Landesstraße. Dort touchierte er im Zuge eines Überholvorgangs ein Privatfahrzeug, das dadurch auf den Gehweg geschleudert wurde und beinahe eine Personengruppe erfasste.
Raserei durch St. Veit
Mit einer Geschwindigkeit von über 120 km/h flüchtete der Lenker ins Ortsgebiet von St. Veit in Richtung Stadtmitte. Eine weitere Polizeistreife versuchte in der Ossiacher Straße, das Fahrzeug anzuhalten. Der Lenker fuhr jedoch direkt auf den Streifenwagen zu, sodass ein Beamter in das Fahrzeug springen musste. Dabei beschädigte der Lenker das Dienstfahrzeug stark über die gesamte Fahrzeugseite und flüchtete weiter in Richtung Klagenfurter Straße.
Im Bereich des Kreisverkehrs Klagenfurter Straße drängte der Lenker erneut eine Polizeistreife ab und touchierte deren Fahrzeug. Dabei geriet er auf den Randstein und beschädigte seinen rechten vorderen Reifen. Trotzdem setzte er die Fahrt auf dem beschädigten Reifen stadtauswärts fort und touchierte in der Bahnhofstraße ein weiteres Dienstfahrzeug.
Flucht auf der S37
Die weitere Flucht führte über Hunnenbrunn auf die S37, wo der Lenker von drei Streifenfahrzeugen gestoppt werden sollte. Dies gelang jedoch zunächst nicht. Der Lenker versuchte abermals, einen Streifenwagen gegen die Betonleitwand zu drängen. Nur durch eine Bremsung konnte ein Touchieren und die Beschädigung eines weiteren Dienstfahrzeugs verhindert werden. Bei diesem Manöver touchierte er ein rechts vorbeifahrendes Streifenfahrzeug.
Hochgeschwindigkeitsfahrt in Richtung Klagenfurt
„Der Beschuldigte lenkte sein Fahrzeug in weiterer Folge in Fahrtrichtung Klagenfurt mit teilweise weit über 200 km/h auf der bereits funkenden Felge, da sich der Reifen bereits abgelöst hatte“ heißt es seitens der Polizei.
Mehrere versuchte absichtliche Zusammenstöße konnten durch die Lenker der Streifenwagen verhindert werden.
Polizei
Festnahme
Kurz vor dem Autobahnknoten Klagenfurt-Nord verlor der Lenker beim Überholen mehrerer Fahrzeuge im Zick-Zack-Kurs die Kontrolle über sein Fahrzeug. Nachdem er zwei Privatfahrzeuge touchiert hatte, blieb er an der Leitschiene hängen. Ein quer gestellter Streifenwagen verhinderte schließlich die weitere Flucht, sodass der Lenker seine Flucht aufgeben musste.
Der Lenker wurde vorläufig festgenommen. Der Alkotest wurde von ihm vor Ort verweigert. Es konnte jedoch eine Alkoholisierung wahrgenommen werden. Nach der Festnahme wurde der Lenker zur weiteren Amtshandlung in die Polizeiinspektion St. Veit an der Glan gebracht.
Erhebung zur Identität
Die Erhebung ergab, dass der 28-jährige Lenker in Niederösterreich lebt (dort jedoch nicht gemeldet ist) und am 10. Januar 2025 in Wiener Neustadt eine Haftstrafe antreten sollte, da er zahlreiche strafrechtliche Vormerkungen hat. Zudem wurde festgestellt, dass der Lenker seit Jahren keinen Führerschein besitzt. Das Fahrzeug war auf einen Freund des Beschuldigten zugelassen, der wusste, dass der Lenker keinen Führerschein besitzt.
Diesbezüglich werde auch Anzeige erstattet.
Einlieferung in die JA Klagenfurt
Da Fluchtgefahr bestand, ordnete die Staatsanwaltschaft Klagenfurt die Einlieferung in die Justizanstalt Klagenfurt an.
Die zahlreichen Verwaltungsübertretungen, ca. 50 an der Zahl, davon sieben Unfälle mit Fahrerflucht werden separat erstattet.
Polizei
Schäden und Beteiligung der Einsatzkräfte
Am Einsatz waren insgesamt zehn Streifenwagen mit 20 Beamten beteiligt. Beschädigt wurden zwei Dienstfahrzeuge, drei Privatfahrzeuge sowie das Fahrzeug des Beschuldigten.