Nach der Windkraft-Volksbefragung bestätigt der Bund die Rechtsansicht des Landes: Ein Totalverbot ist nicht umsetzbar. Die überparteilichen Gespräche werden am 27. Jänner fortgesetzt.
Nach den ersten überparteilichen Gesprächen im Anschluss an die Windkraft-Volksbefragung hat jetzt auch die für die Auslegung der entsprechenden EU-Vorgaben im Bund zuständige Sektion die Rechtsansicht des Verfassungsdienstes des Landes eindeutig bekräftigt. Ein generelles Verbot stünde im Widerspruch zu den Zielen des Bundes und den Unionsvorgaben und wäre aufgrund des verfassungsrechtlichen Verbots der Torpedierung unzulässig. Ebenso wird die Verpflichtung des Landes, Beschleunigungsgebiete unter anderem für Windkraft im Rahmen der RED III Richtlinie auszuweisen, bestätigt.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar und unmissverständlich. Es gilt nun, an einem Kompromiss zu arbeiten, bei dem alle aufeinander zugehen müssen.
Landeshauptmannstellvertreter Gruber
Gespräche werden fortgeführt
Die nächste Möglichkeit dazu ergibt sich am 27. Jänner 2025, wenn die überparteilichen Gespräche weitergeführt werden. „Ein rechtlich tragfähiger Kompromissvorschlag wird dort vorgelegt“, heißt es seitens des Landes.
Nach den sehr konstruktiven Gesprächen, die wir mit Organisationen wie dem Alpenverein geführt haben, sehen wir sehr viel Bereitschaft dazu, eine tragfähige Lösung zu finden.
Schuschnig
Vorgespräche mit Landtagsfraktionen
Koordinator Albert Kreiner führe derzeit Vorgespräche mit allen Landtagsfraktionen, um mögliche Lösungsansätze zu erarbeiten.
Es ist jetzt wirklich an der Zeit, dieses Thema von der parteipolitischen Bühne auf die Sachebene zu bringen. Nur auf dieser Basis können wir an einem Kompromiss arbeiten.
Gruber