Brauchtumsfeuer müssen bis Montag, den 14. April 2025, um 16 Uhr bei der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan gemeldet werden.
Auch in diesem Jahr werden in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag Osterfeuer den Himmel erhellen.
Zu berücksichtigen ist:
- Das Osterfeuer muss spätestens bis Montag, den 14. April 2025, um 16 Uhr beim Stadtgemeindeamt gemeldet werden. Die erforderlichen Formulare sind im Gemeindeamt sowie online unter www.stveit.com im Bereich Service/Brauchtumsfeuer verfügbar.
- Das Abbrennen eines Osterfeuers ist nur gestattet, wenn weder die örtlichen Gegebenheiten noch die Witterungsverhältnisse eine Gefahr für die Ausbreitung des Feuers oder die Entstehung von Flugbrand darstellen.
- Für das Feuer dürfen ausschließlich unbehandelte, pflanzliche Materialien verwendet werden.
- Der Abbrennvorgang muss durchgehend beaufsichtigt und anschließend Nachkontrollen vorgenommen werden.
- Eine erste Löschhilfe muss verfügbar sein.