Ein Klagenfurter kaufte online eine teure Markenarmbanduhr. Als sie ihre Funktionstüchtigkeit verlor, brachte er sie zu einem Juwelier. Dort stellte sich heraus, dass es sich um eine Totalfälschung handelt.
Ein 25-Jähriger aus dem Bezirk Klagenfurt-Land kaufte vor drei Jahren eine teure Markenarmbanduhr im Wert von einigen Tausend Euro im Internet bei einem italienischen Händler. Bereits Anfang des Jahres 2024 verlor die Uhr jedoch ihre Funktionstüchtigkeit. Deshalb brachte er sie zu einem Juwelier. Dieser – bzw. in weiterer Folge ein gerichtlich beeideter Sachverständiger – stellte fest, dass es sich um eine Totalfälschung handelt. Nachdem sämtliche Versuche des Geschädigten, mit dem Verkäufer eine Einigung zu finden, nun fehlgeschlagen waren, erstattete er Anzeige.