Eine Frau aus St. Veit steht unter dem Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung und der Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten vor Gericht. Die Angeklagte soll trotz einer nachgewiesenen Coronainfektion Kontakt zu ihrem Nachbarn gehabt haben, der daraufhin verstarb.
Der Vorwurf gegen die Frau lautet auf vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten und grob fahrlässige Tötung. Mehrmals soll sie sich im Stiegenhaus des Mehrparteienhauses aufgehalten und Kontakt zu ihrem Nachbarn gehabt haben, obwohl sie keine FFP2-Maske trug. Dadurch soll sich der Nachbar infiziert haben und an akutem Lungenversagen verstorben sein.
Anwalt kritisiert einseitige Erhebung
Die Angeklagte hat sich vor Gericht als „nicht schuldig“ bekannt und angegeben, während der Quarantäne ihre Wohnung nicht verlassen zu haben. Außerdem habe sie nie einen PCR-Test gemacht. Ihr Hausarzt behauptet jedoch das Gegenteil. Der Anwalt der Frau kritisierte die einseitige Erhebung gegen seine Mandantin.
Prozess vertagt
Der Prozess wurde nach rund zwei Stunden vertagt. Zeugenaussagen zufolge soll sich die Angeklagte auch mit anderen Menschen getroffen haben. Eine Untersuchung ergab, dass der Virenstamm der Frau zu 100 Prozent identisch mit dem des Verstorbenen ist. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.