Das Landesgericht Klagenfurt urteilt gegen unzulässige AGB-Klauseln des AHA Seniorenzentrums – Ein Erfolg der AK Kärnten und des VKI.
Im Zuge einer von der AK Kärnten initiierten und vom VKI (Konsumentenschutzinformation) durchgeführten Klage wurden bestimmte gesetzeswidrige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AHA Seniorenzentrum Grafendorf GmbH gerichtlich untersagt. Nach Aufdeckung durch den Konsumentenschutz musste das Landesgericht Klagenfurt darüber entscheiden.
„Aus unserer Sicht völlig unzulässig“
Die beanstandeten AGB beinhalteten unter anderem die Erhebung eines Verwaltungskostenbeitrags von 150 Euro für assistierte Antragstellungen zur Kostenübernahme durch das Land Kärnten. Stephan Achernig, Leiter des AK-Konsumentenschutzes in Kärnten, erklärte dies für völlig unzulässig. Ebenso bemängelt wurde die Nutzung der Kaution zur Begleichung von Schäden, verursacht durch Heimbewohner an Besitztümern von Besuchern.
25 unzulässige verwendete Klauseln
Infolgedessen leitete die AK Kärnten über den VKI eine Abmahnung hinsichtlich 25 unzulässig verwendeter Klauseln an das private Seniorenzentrum weiter. Als einige Klauseln jedoch nicht entfernt wurden, erhob die AK Kärnten über den VKI Klage gegen das Unternehmen.
Das Urteil des Landesgerichts Klagenfurt markiert einen Erfolg: Mehrere Klauseln des AHA Seniorenzentrums wurden für Verbraucher als unzulässig erklärt.
Die AK hat hier ein richtungsweisendes Urteil für zukünftige Vereinbarungen mit hilfs- und pflegebedürftigen Menschen erreicht!
AK-Goach