Regenfälle und Überflutungen setzen nicht nur Straßen und Städte unter Wasser, sondern führen auch zu Schäden an Fahrzeugen. Die Frage, ob und wie Versicherungen für diese Schäden aufkommen, ist vielschichtig.
Die kürzlichen Starkregenfälle und damit einhergehenden Überflutungen haben zahlreiche Fahrzeuge beschädigt. Doch nicht alle Versicherungen decken solche Schäden gleichermaßen ab. Ein Blick in die Versicherungspolice offenbart, dass nicht jede Versicherungsart für solche Naturkatastrophen aufkommt.
Wer nur eine Haftpflichtversicherung hat, bekommt bei einem Unwetterschaden kein Geld. Schäden durch Naturgewalten werden bei Kfz in der Regel nur durch eine Voll- oder Teilkaskoversicherung gedeckt.
ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer
Haushaltsversicherung für Fahrräder und E-Bikes
Während Autofahrer auf die Kaskoversicherung bei Unwetterschäden bauen können, haben Besitzer von Fahrrädern und E-Bikes eine Alternative: die Haushaltsversicherung. Diese Form der Versicherung deckt normalerweise auch Schäden an diesen Fortbewegungsmitteln ab.
Die Rolle des Verursachers
Die Frage, wer für den entstandenen Schaden aufkommt, hängt auch vom Verursacher ab. Falls der Schaden durch einen Dritten verursacht wurde, kann dieser unter bestimmten Bedingungen haftbar gemacht werden. Dies ist etwa der Fall, wenn Bauunternehmen oder Werbefirmen ihre Gerüste und Plakatwände mangelhaft montiert haben. Selbst herabfallende Dachziegel oder umstürzende Bäume können den Grundstücksbesitzer zur Verantwortung ziehen.
Entsteht am Fahrzeug etwa ein Schaden durch Bäume am Straßenrand, haftet der Straßenerhalter (Bundesland oder Gemeinde), wenn ihm eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, also z. B. grobe Versäumnisse bei der Absicherung einer Hochwasserstelle. Autobahn-Betreiber und Vermieter kostenpflichtiger Parkplätze haften bereits für leichte Fahrlässigkeit.
ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer
Schadensabwicklung und Dokumentation
Im Schadensfall ist eine rasche und detaillierte Schadensmeldung von entscheidender Bedeutung.
Von Vorteil ist eine Dokumentation mit Fotos, vor allem mit allen Details der Schäden
ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer
Zeugen können ebenfalls eine bedeutende Rolle spielen, vor allem, wenn der Schaden von einem Dritten verursacht wurde.
Grobe Fahrlässigkeit als Stolperstein
Es ist wichtig zu bedenken, dass Versicherungen Zahlungen bei grober Fahrlässigkeit ablehnen können. Wenn etwa das Auto unter einem offensichtlich maroden Baum geparkt wird, könnte die Versicherung die Auszahlung ablehnen. Doch in Fällen, in denen das Unwetter überraschend einsetzt oder das Fahrzeug trotz bestem Wissen und Gewissen nicht aus der Gefahrenzone entfernt werden kann, zeigt sich die Versicherung kulanter.
Besonders bei älteren Fahrzeugen kann ein Totalschaden zur Verärgerung führen, da die Versicherung üblicherweise lediglich den Zeitwert erstattet.